Reform welcher Erbschaftsteuer: Wirtschaftsinstitut schlägt Abschaffung von Steuerprivilegien vor

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich angesichts der Erbschaftsteuerreform für eine Abschaffung von Steuerprivilegien ausgesprochen. Zudem sollten höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden, teilte das Berliner Forschungsinstitut mit. Dadurch würde die Steuerlast deutlich umverteilt werden und in der Folge Mehreinnahmen für den Staat in Höhe von 2,3 Milliarden Euro jährlich schaffen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde demnach von 200.000 auf knapp 100.000 halbiert und Finanzämter und Steuerpflichtige im Aufwand entlastet werden.

„Die überzogenen Privilegien bei den Superreichen werden abgeschafft, die Mehreinnahmen können genutzt werden, um die Erben kleinerer Vermögen zu entlasten“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der Süddeutschen Zeitung. Ziel sei es, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen herzustellen. Bei der Streichung von Steuerprivilegien müsse aber „mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, teilte Bach mit. Die anfallende Steuer soll dem Vorschlag zufolge über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. Der Fiskus könne seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig machen.

SPD-Vorschlag lässt Tarifgestaltung laut DIW offen

Für den Vorschlag rechneten die Forscher unter Leitung von Bach im vergangenen Jahr mehr ⁠als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durch. Das vorgelegte Konzept geht nach Angaben des DIW über den vergangene Woche von der SPD vorgestellten Vorschlag hinaus. Das SPD-Konzept sieht Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vor, sorgte aber für Kritik vonseiten der Union sowie aus der Wirtschaft. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im ⁠Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen, sagte Bach. Im DIW-Vorschlag ⁠werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen ‌auf vier reduziert. Die Progression bleibe indes erhalten. 

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Nach Auffassung des DIW gilt es als wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in ​diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird. Diese liefen der Gleichbehandlung entgegen. Durch ‍deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen. Von der Mehrbelastung wären vor allem die obersten Vermögensgruppen betroffen.

BachBündnis 90/Die GrünenDIWErbenErbschaftErbschaftsteuerEuroFinanzämterInvestitionenKritikMillionSPDStefanSteuerUnionUnternehmenVermögenVerwandteWirtschaft