„Feldsperlinge beantragen keine Akteneinsicht“, witzelte der Linken-Abgeordnete Jorrit Bosch am Donnerstag im Bundestag, um dann schnell zum Kern seiner Aussage zu kommen: Nicht der Umweltschutz oder die umfangreichen Klagerechte der Naturschutzverbände seien schuld. „Unsere Infrastruktur zerfällt, weil man sie jahrzehntelang kaputtgespart hat.“
Mit diesem Argument hätte die Arbeit des Parlamentes im vergangenen Jahr mit der Zustimmung zum Sondervermögen von 500 Millionen Euro beendet sein können. Stattdessen debattierten die Parlamentarier über ein neues „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das dafür sorgen soll, dass das Geld künftig deutlich effektiver fließt. Dem CDU-Abgeordneten aus Pinneberg, Daniel Kölbl, fiel gleich ein passendes Beispiel für den Beweis des Gegenteils ein, das ihn seit seiner Kindheit im hohen Norden begleitet: Der Bau der Küstenautobahn A 20 sei auch Jahrzehnte später nicht abgeschlossen. Grund dafür ist zwar kein Feldsperling, aber Fledermäuse. Der Bau eines Abschnittes bei Bad Segeberg geriet 2013 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für mehr als zwölf Jahre ins Stocken – unter anderem haperte es am ausreichenden Schutz für Fledermäuse.
Der zähe Baufortschritt von Großprojekten hat in Deutschland viele Gründe: Neben den Klagen in großen, aufsehenerregenden Fällen folgen Behörden bisher oft der goldenen Regel des Handwerks: „Doppelt hält besser.“ Das gilt zum Beispiel bei Raumordnungsverfahren und der Linienbestimmung, also wenn der Verlauf neuer Straßen festgelegt wird. Neun Monate könne man einsparen, wenn man sich diese Extraschleifen spare, schätzt das Bundesverkehrsministerium. Schneller geht es auch, wenn Bauarbeiten wie bei der Autofabrik von Tesla in Grünheide auch mal früher beginnen können; digitale Verfahren und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könnten die Verfahren noch einmal zusätzlich beschleunigen.
Feldsperlinge und Fledermäuse bekommen weniger Gewicht
Gegen all das hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket geplant, das der Bundestag nun beschließen soll. Neue Straßen, Brücken und Schienen sollen künftig „ins überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Das klingt nach einem Marketinginstrument, ist aber eine zentrale rechtliche Kategorie, von der sich die Bundesregierung einige Beschleunigung erhofft. Auch die Vorgängerregierung von SPD, Grünen und FDP hat sie schon genutzt. Jetzt soll sie deutlich ausgeweitet werden – für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist das ein echter „Gamechanger“.
Konkret bedeutet dies, dass alle Projekte zur Engpassbeseitigung, etwa bei Bundesautobahnen, Bundes- und Wasserstraßen, Ersatzneubauten von Brücken wie die Rahmede-Talbrücke oder auch der Neu- und Ausbau dringend benötigter Lkw-Parkplätze, künftig prioritär behandelt werden. Das soll dafür sorgen, dass den Projekten in gerichtlichen und behördlichen Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht beigemessen wird und sie so schneller genehmigt werden können. Feldsperlinge und Fledermäuse bekommen so künftig weniger Gewicht, was wiederum die Grünen auf den Plan ruft. Die Umweltministerin aus Rheinland-Pfalz, Katrin Eder, warnte am Donnerstag eindringlich vor Fällen wie dem Biosphärenreservat Pfälzer Wald, das zumindest in Teilen einer Raststätte weichen soll.
Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ ist zentraler Bestandteil der Beschleunigungsoffensive, hinzu kommt das Vorhaben, die Klagerechte von Umweltverbänden einzuschränken. Schon lange schwelt der Streit darüber, zuerst in der Bundesregierung, nun im Parlament. Und früh wurde klar, dass sich der Widerstand auch außerhalb, vor allem in den Umwelt- und Naturschutzverbänden formieren wird. Schnieder hingegen beteuerte am Donnerstag vor dem Parlament, dass Schutzstandards des Umweltrechts nicht angerührt würden. Es gehe stattdessen um eine verantwortungsvolle Balance zwischen Umweltschutz und Infrastruktur.
Vorrang für Ausbau von Schienen
Doch auch den wissenschaftlichen Umweltberatern der Bundesregierung geht die geplante Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses deutlich zu weit. Der Gesetzgeber müsse die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zum Klima- und Umweltschutz berücksichtigen, mahnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem Papier von Mitte Februar. Vorrang sollten zum einen der Ausbau der Schiene und die Elektrifizierung von Bahnstrecken bekommen. Zum anderen sollte der Fokus der Beschleunigung auf maroder Infrastruktur und Projekten liegen, die tatsächlich verteidigungsrelevant seien. Mit den aktuellen Plänen werde hingegen eine Infrastrukturentwicklung weitergeführt, die mit Nachhaltigkeitszielen nicht kompatibel sei, kritisieren die Wissenschaftler.
Die Sachverständigen befürchten insgesamt einen riskanten Paradigmenwechsel: Bislang sei es grundlegendes Prinzip gewesen, den Umweltschutz als Querschnittsaufgabe einzubeziehen, etwa bei der Verkehrs- oder Bauplanung. Mit den Beschleunigungsvorhaben werde eine Politik betrieben, „die nun dezidiert auf Kosten von Natur- und Umweltschutz geht“, schreibt der Umweltrat. Das sei angesichts der unbewältigten ökologischen Probleme wie Klimawandel und Naturzerstörung „hochproblematisch“.
Nicht ausreichend durchdacht sei auch, dass es künftig bei vielen Projekten genügen soll, wenn die Vorhabenträger ein Ersatzgeld für Schäden an der Natur zahlen, anstatt Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen, rügen die Sachverständigen. Damit werde „billigend in Kauf genommen“, dass sich der Zustand von Natur und Landschaft weiter verschlechtere. Denn Geld allein könne den Verlust an Natur nicht wettmachen, mahnen die Wissenschaftler. Das größte Problem seien geeignete Ersatzflächen. Würden künftig viele Vorhabenträger von der Aufgabe entlastet, diese bereitzustellen, müsse der Gesetzgeber aktiv werden. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD vorgenommen, die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern. Einen Entwurf für das sogenannte Naturflächenbedarfsgesetz hat das Haus von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) aber noch nicht vorgelegt.
Klagen von Umweltverbänden eindämmen?
Heftig umstritten ist auch das Vorhaben von Schwarz-Rot, Klagen von Umweltverbänden einzudämmen, damit Projekte nicht durch langwierige Gerichtsverfahren verzögert werden. Über entsprechende Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wollte der Bundestag am Donnerstag zu später Stunde beraten. Unter anderem soll die aufschiebende Wirkung der Klagen von Umweltverbänden wegfallen. „Mit dem jahrelangen Stillstand von Projekten bis zur gerichtlichen Entscheidung ist damit Schluss“, sagte der zuständige Berichterstatter Christian Moser der F.A.Z. Nach Ansicht des CSU-Politikers dürfte das auch „das Geschäftsmodell des ein oder anderen Klageverbandes gefährden“. Für prozessierende Umweltverbände sind zudem strengere Fristen geplant.
Zeitersparnis soll außerdem bringen, dass Gerichte weniger eigene Ermittlungen zu den Umweltauswirkungen von Bauvorhaben anstellen. „Gerichte klären den Sachverhalt weiterhin umfassend auf“, versicherte Moser. Eine „uferlose Ausweitung des Prüfungsumfangs“ ohne konkrete Anhaltspunkte seitens der Parteien solle aber künftig nicht mehr möglich sein.
Auch da widerspricht der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Umweltverbandsklagen seien ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Natur eingehalten würden. Ein Beispiel dafür seien Umweltverbandsklagen wegen Überschreitung von Grenzwerten für Luftschadstoffe. Diese Klagen hätten in den vergangenen Jahren nachweislich zu sauberer Luft beigetragen.