Rechtsstreit um Unkrautvernichter: Bayer erhofft sich finalen Durchbruch im Glyphosat-Streit

Bayer hat in den USA einen weiteren milliardenschweren Vergleich um sein Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat geschlossen – und hofft darauf, die mit dem Produkt verbundenen Rechtsstreitigkeiten diesmal weitgehend aus der Welt zu schaffen. Der Leverkusener Pharma- und Agrochemiekonzern teilte am Dienstag mit, er habe mit führenden Kanzleien von Klägern eine Vereinbarung erzielt, die eine Zahlung von bis zu 7,25 Milliarden Dollar vorsieht. Das Abkommen umfasse gegenwärtige und auch mögliche künftige Klagen, und es ist sehr langfristig angelegt. Es sieht Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren vor, die von Jahr zu Jahr abnehmen sollen.

Vorstandsvorsitzender Bill Anderson nannte den Vergleich in einer Videokonferenz einen „wichtigen Meilenstein“. Bayer gehe damit einen großen Schritt, um die Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat „signifikant einzudämmen“. Auch die Börse reagierte erleichtert. Der Aktienkurs von Bayer legte um mehr als sieben Prozent zu und war damit Tagesgewinner im Dax.

Die Glyphosat-Klagen lasten seit Jahren auf dem Aktienkurs von Bayer. Der Konzern hat sie sich in seiner Agrarsparte mit der Übernahme des US-Wettbewerbers Monsanto ins Haus geholt, die 2016 angekündigt und 2018 vollzogen wurde. Bayer zahlte damals 66 Milliarden Dollar für die Akquisition. Schon bald nach dem Zusammenschluss erlitt der Konzern schwere Niederlagen in Gerichtsverfahren mit Klägern, die Monsantos Herbizide für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machten. Bayer wurde zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, und dies lockte zusätzliche Kläger an.

Noch 67.000 Fälle offen

Bayer vertritt zwar die Position, dass Glyphosat nicht gesundheitsgefährdend ist, und das Unternehmen hat in der Zwischenzeit auch einige Rechtsstreitigkeiten gewonnen. Trotzdem hat es sich auch auf Vergleiche eingelassen. Schon 2020 wurde eine mehr als zehn Milliarden Euro teure Vereinbarung geschlossen, die einen Großteil der Klagen beilegen sollte. Auch danach blieben allerdings viele Auseinandersetzungen ungelöst, heute gibt es rund 67.000 offene Fälle.

Den neuen Vergleich hat der Konzern jetzt in einer Zeit geschlossen, in der er auch auf eine Grundsatzentscheidung rund um Glyphosat vom Obersten Gerichtshof in Washington wartet. Die Richter haben kürzlich wie von Bayer erhofft entschieden, den Fall anzunehmen, und sollten sie sich zugunsten des Unternehmens entscheiden, könnte dies vielen Klagen die Grundlage entziehen. Eine Anhörung für den Fall ist für den 27. April angesetzt.

Anderson beschrieb die jetzt geschlossene Vereinbarung als Ergebnis „monatelanger schwieriger Verhandlungen“. Sie sei neben dem Verfahren am Obersten Gerichtshof ein wichtiges Element in der „mehrgleisigen Strategie“ von Bayer für die Rechtsstreitigkeiten. „Der Sammelvergleich und die Entscheidung des Supreme Court sind beide notwendig, um diese Rechtsstreitigkeiten möglichst umfassend, möglichst sicher und möglichst schnell einzudämmen,“ sagte er. Diese beiden Elemente verstärkten sich auch gegenseitig. Hätte der Gerichtshof den Fall nicht angenommen, wäre der Vergleich nicht möglich gewesen.

Auf das Abkommen hat sich Bayer nun Anderson zufolge nicht zuletzt deshalb eingelassen, um sich wieder auf sein Geschäft konzentrieren zu können, anstatt von juristischen Auseinandersetzungen abgelenkt zu sein, „die noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnten“. Der Vergleich muss nun vom zuständigen Gericht im US-Bundesstaat Missouri, das für die meisten der verbleibenden Fälle zuständig ist, genehmigt werden. Die Kläger haben dann noch immer die Möglichkeit, das Abkommen per „Opt-out“ abzulehnen. Das Unternehmen wiederum kann die Vereinbarung aufkündigen, wenn es aus seiner Sicht zu viele „Opt-outs“ gibt.

Vergleich könnte noch ins Wackeln geraten

Anderson zeigte sich nun aber zuversichtlich, dass die „weit überwiegende Mehrheit“ der Kläger in den Vergleich einwilligt. Allerdings dürfte dies auch von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abhängen. Bayer sagt, ein Urteil zu seinen Gunsten würde die Anreize für ein „Opt-out“ reduzieren. Das heißt, umgekehrt könnte der Vergleich auch wieder ins Wackeln geraten, falls Bayer vor dem Supreme Court verliert. Anderson sagte, er wolle nicht darüber spekulieren, was das Unternehmen in diesem Fall tun würde. Aber es sei auf „verschiedene Szenarien“ vorbereitet.

Eine positive Entscheidung ist für Bayer nach Andersons Darstellung auch deshalb wichtig, weil damit auch Fälle abgedeckt wären, die von dem jetzt geschlossenen Vergleich nicht erfasst sind. Also zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten, die Bayer verloren hat und sich nun in Berufungsverfahren befinden.

Neben dem jetzt auf 7,25 Milliarden Dollar bezifferten Abkommen hat Bayer nach einiger Aussage auch noch andere Vergleiche zu vertraulichen Konditionen abgeschlossen. Darunter sind Glyphosat-Fälle sowie Rechtsstreitigkeiten um PCB-Schadstoffe, die das Unternehmen ebenfalls seit einiger Zeit beschäftigen.

All diese Vereinbarungen veranlassen Bayer nun dazu, seine Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro aufzustocken. Für das laufende Jahr erwartet das Unternehmen Auszahlungen von fünf Milliarden Euro, und aus diesem Grund geht es davon aus, dass der freie Mittelzufluss (Free Cash-Flow) negativ ausfallen wird.

Für die kommenden fünf Jahre wird mit jährlichen Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund einer Milliarde Euro gerechnet, im Rest des vereinbarten 21 Jahre langen Zeitraums sollen die Zahlungen „deutlich abfallen“. Die unmittelbare Finanzierung der Ausgaben hat Bayer nach eigenen Angaben mit einer am Dienstag unterzeichneten Kreditlinie von acht Milliarden Dollar gesichert.

In vielen der Glyphosat-Klagen ist argumentiert worden, Bayer hätte nach dem Recht einzelner Bundesstaaten vor den Gesundheitsrisiken des Mittels warnen müssen. Der Konzern hält dagegen, dass Glyphosat auf Bundesebene von der Umweltbehörde EPA als sicher eingestuft worden sei. Inwiefern das Bundesrecht Vorrang hat, ist nun eine zentrale Frage in dem Verfahren vor dem Supreme Court. Und sollten sich die Richter zugunsten von Bayer entscheiden, könnte bestehenden und künftigen Klagen die Grundlage entzogen werden. Dem Unternehmen zufolge würde damit auch Rechtssicherheit für künftige Innovationen geschaffen.

Bayer betonte am Dienstag, der Vergleich enthalte „keinerlei Schuldeingeständnis“. Anderson sagte, er ändere nichts an der „Wahrheit“, dass Glyphosat von Regulierungsbehörden in den USA und anderswo als sicher eingestuft worden sei. „Der Vergleich ist zwar wichtig für unser Unternehmen. Wir haben aber weiterhin große Vorbehalte gegen ein dysfunktionales Rechtssystem, das ihn erst nötig gemacht hat.“

AbnehmenAndersonBayerBillBoerseDAXDollarEuroFinanzierungGlyphosatHausHerbizideInnovationenKrebserkrankungenMonsantoRechtRichterSchadstoffeStreitUnternehmenUSUSAWeilWELTWillZeit