Als einer der letzten EU-Staaten bereitet nun auch Polen
die rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
vor. Die Mitte-links-Koalition von Ministerpräsident Donald Tusk stellte in Warschau einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Unabhängig von ihrem Geschlecht sollen demnach zwei Menschen, die nicht
heiraten können oder wollen, vor einem Notar oder einer Notarin einen
individuellen Vertrag etwa zu Unterhaltsansprüchen und einer gemeinsamen
steuerlichen Veranlagung schließen können. Ein gemeinsamer Name oder die Adoption von Kindern ist mit einem solchen Vertrag nicht möglich.
Die Regelung gilt somit sowohl für heterosexuelle wie für homosexuelle Paare. Im Fall einer späteren Heirat der beiden
heterosexuellen Vertragspartner soll der Vertrag enden. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Polen nicht heiraten. Tusk sprach von einem Kompromiss, „der niemanden begeistert, weder die
Gegner noch die Befürworter progressiverer Lösungen“. Es sei jedoch ein
„Schritt nach vorn“.
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