Rabatte gen dem Prüfstand: Wie viel lässt sich am Black Friday wirklich sparen?

Der Onlinemarktplatz Amazon macht Werbung mit bis zu 40 Prozent Rabatt, otto.de mit mindestens 40 Prozent und die Onlinemodeplattform Shein sogar mit bis zu 70 Prozent. Die Zeit rund um den „Black Friday“ ist seit Jahren die Hochzeit für Schnäppchenjäger. Doch nicht nur am 29. November, sondern schon einige Tage zuvor locken viele Händler mit verführerischen Preisnachlässen. Marktführer Amazon etwa startete am Mittwoch seine „Black Week“. Doch wie viel können Kunden am Black Friday wirklich sparen – und welche Tipps helfen dabei?

Die Preisvergleichsplattform guenstiger.de hat die Preise am Black Friday im vergangenen Jahr im Onlinehandel untersucht. Das Ergebnis: Durchschnittlich fünf Prozent konnten Käufer am 24. November 2023 im Vergleich zum Vormonat sparen. Die Plattform idealo.de kommt mit einer durchschnittlichen Ersparnis von sechs Prozent im Jahr 2023 auf einen ähnlichen Wert.

Damit ist das Sparpotential deutlich gesunken. Denn 2022 konnten die Verbraucher noch zehn Prozent im Vergleich zum Vormonat sparen. Für die Analyse zog guenstiger.de zehn Produktkategorien heran. In jeder befanden sich etwa 20 Produkte, welche die beliebtesten auf der Plattform sind. Insgesamt vergleicht guenstiger.de die Preise von über 2000 Onlineshops.

Kaum Ersparnis bei Werkzeugen

Je nach Kategorie durften sich Sparfüchse mal mehr, mal weniger freuen. Mit Preisnachlässen in Höhe von durchschnittlich neun Prozent konnten Kunden bei Fitnesstrackern und Smartwatches laut der Auswertung am meisten sparen. Darauf folgten Audiogeräte mit acht Prozent sowie Gamingartikel und Spielwaren mit jeweils sechs Prozent. Auf durchschnittlich fünf Prozent Rabatt kamen Notebooks, Tablets und Fernseher. Immerhin noch drei Prozent Ersparnis errechnete die Plattform bei dem Griff zu Parfums, Smartphones und Haushaltselektronik. Auf den geringsten Rabatt in der Analyse von einem Prozent kamen dagegen Werkzeuge.

Die Plattform warnte vor übertrieben hohen Erwartungen: „Bei der Jagd nach guten Deals sollten Verbraucher am Black Friday unbedingt die Preise vergleichen, anstatt blind auf die Rabattschilder zu vertrauen“, ließ sich Nicole Berg von guenstiger.de zitieren: „Wer unüberlegt kauft, könnte sogar draufzahlen.“ Ein Viertel der Stichproben war am 24. November 2023 sogar teurer als im Vormonat. Und für zehn Prozent der Stichproben blieb der Preis gleich. Gar keine Ersparnis gab es also insgesamt für rund ein Drittel der Angebote.

Zuschlagen könne dennoch in einigen Fällen lukrativ sein – vor allem weil die Preise nach dem Black Friday laut der Auswertung 2023 durchschnittlich um sechs Prozent anstiegen. Mehr noch: Eine Analyse der Plattform aus dem Jahr 2022 zeigte, dass Kunden am Black Friday am meisten sparen können. Vor zwei Jahren konnten die Kunden am auf den Black Friday folgenden Montag („Cyber Monday“) fünf Prozent sparen, am Singles Day (11. November) dagegen kaum.

Mindestens zwei Suchmaschinen verwenden

Damit Kunden den niedrigsten Preis ergattern können, rät guenstiger.de dazu, eine Einkaufsliste zu schreiben und für die entsprechenden Artikel – wenn möglich – eine Benachrichtigung einzustellen, wenn der gewünschte Artikel günstiger wird. Wichtig dabei ist der Vergleich mit möglichst verschiedenen Händlern und Shops – sowohl offline als auch online.

Dazu eignen sich im Internet Preisvergleichsplattformen wie check24, Geizhals, idealo.de, blackfriday.de, preisvergleich.de oder guenstiger.de. Die Verbraucherzentrale em­pfiehlt, mindestens zwei Suchmaschinen für den Preisvergleich zu nutzen. Viele Anbieter beobachten die Konkurrenz und passen die Preise dynamisch an. Wer günstige Weihnachtsgeschenke ergattern will, kann allerdings auch bis kurz vor dem Fest warten. Hier kann es zum Teil echte Schnäppchen geben.

Und für die ganz Geduldigen empfiehlt Kai Hudetz, Geschäftsführer des Kölner Handelsinstituts IFH, den Januar. Denn vereinzelt seien die Preise nach Weihnachten deutlich niedriger. Er drückt während der Black Week auf die Euphoriebremse: „Kundinnen und Kunden können Schnäppchen abgreifen, aber sollten schon vorher beobachten, wie sich die Preise entwickeln, um auch das beste Angebot zu bekommen.“ Ähnlich sieht das Renata Thiébaut, Professorin für Marketing und Onlinehandelsfachfrau: „Viele Unternehmen erhöhen im Oktober und September die Preise, um dann im November mit vermeintlich attraktiven Rabatten werben zu können.“

Es kommt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage an

Peter Lassek, Rechtsfachmann der Verbraucherzentrale Hessen, teilt auf Nachfrage mit, dass dieses Vorgehen im Vorfeld der Black Week an sich legal sei: „Es ist durchaus möglich, die Preise im September und im Oktober anzuheben.“ Doch wenn es um die Angaben von Preisermäßigungen geht, gebe es Grenzen. Seit der ­Reform der Preisangabenverordnung (PAngV) vor mehr als zwei Jahren müssten die Unternehmen erstmals konkrete Pflichten erfüllen, wenn es sich um Rabatte in Bezug auf den vorherigen Preis handele, sagt Lassek.

Konkret müssen sie sowohl online als auch offline bei Preisermäßigungen den niedrigsten Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage angeben und anwenden. „Was den Referenzwert der prozentualen Rabattangabe betrifft, wurden diese in der Praxis allerdings teilweise noch auf den unmittelbaren Preis vor Beginn des Angebots bezogen“, betonte Lassek.

Das zeigte sich erst neulich im Fall von Aldi Süd. In einem konkreten Beispiel ging es um Bananen, für die Aldi Süd je Kilo für 1,29 Euro mit einem Rabatt in Höhe von 23 Prozent Werbung machte. Zwar gab der Discounter den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage im Kleingedruckten an. Der Rabatt bezog sich allerdings auf den letzten Verkaufspreis in Höhe von 1,69 Euro je Kilo. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – und hatte nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf Ende Oktober damit Erfolg.

Vertrauen steht auf dem Spiel

Worauf Professorin Thiébaut hinweist: „Auch auf Onlineplattformen sollten Verbraucher aufpassen, wie sich die Preise verändern.“ Als Referenzwert sei unter manchen Händlern auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) beliebt, die Rabatte aus ihrer Sicht größer erscheinen lasse, als sie eigentlich seien. Auch dieses Vorgehen stieß in der Vergangenheit auf Widerstand: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Amazon im Oktober deswegen ab.

Kai Hudetz warnt vor solchen Tricks. „Die Lage im Einzelhandel ist insgesamt sehr angespannt“, sagt er: „Auch wenn es wohl den einen oder anderen Händler geben mag, der vielleicht darüber nachdenkt, vor einer Rabattaktion die Preise zu erhöhen, ist hier Vorsicht geboten.“ Hier könne seitens der Konsumenten schnell auch wichtiges Vertrauen verloren gehen.

Dass die Konsumlaune derzeit deutlich Luft nach oben hat, verdeutlichen die Zahlen des IFH im Auftrag des Handelsverbands Deutschland (HDE). Zu den Aktionstagen Black Friday und Cyber Monday geht der HDE in diesem Jahr von einem Umsatz in Höhe von 5,9 Milliarden Euro aus. Damit lägen die Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres.

Der jahrelange Aufwärtstrend der Umsätze zu Black Friday und Cyber Monday habe sich deutlich abgeschwächt und komme in diesem Jahr auf hohem Niveau zum Stillstand, heißt es. Dennoch seien die Aktionstage wichtige Impulse für das Weihnachtsgeschäft. Rund 1,6 Milliarden Euro der Ausgaben an Tagen wie Black Friday und Cyber Monday gehen demnach auf Weihnachtseinkäufe zurück.

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