Publik-rechtlicher Rundfunk: Brandenburger Landtag verabschiedet Reform von Das Erste und Zweites Deutsches Fernsehen

Die Mehrheit der Abgeordneten im brandenburgischen Landtag hat für die Rundfunkreform von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestimmt. Damit hat nun auch das letzte der 16 Bundesländer der Reform zugestimmt und den Weg für die zum 1. Dezember geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei gemacht. Besondere Brisanz hatte die Abstimmung durch die aktuelle Regierungskrise zwischen SPD und BSW erhalten.

Bei den beiden Abstimmungen zum Jugendmedienschutz und zum Reformstaatsvertrag standen jeweils 45 Ja-Stimmen 39 Nein-Stimmen gegenüber. Die an der Koalition beteiligte BSW-Fraktion stimmte zwar mehrheitlich gegen die Reform, die oppositionelle CDU sicherte jedoch mit ihren Stimmen die Mehrheit im Parlament. Zuvor hatte das BSW weitergehende Reformen gefordert. Die Partei befürchtet bei den Plänen für mehr Jugendmedienschutz zu große staatliche Eingriffe.

Heftiger Streit im BSW

Im Rahmen der Abstimmung hatten sich tiefe Risse im Landesverband des BSW abgezeichnet, das in Brandenburg in einer Koalition mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) regiert. Die Partei hatte zuletzt angekündigt, gegen die Staatsverträge zu stimmen. 

Vier Abgeordnete waren daraufhin aus der Partei ausgetreten. Auch der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Robert Crumbach erklärte entgegen der Parteilinie, dem Gesetzesvorhaben zustimmen zu wollen. Das BSW hat den ausgetretenen Abgeordneten nahegelegt, auch die BSW-Fraktion zu verlassen. Das lehnen diese bislang ab.

Der Reformstaatsvertrag, den auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ausgehandelt hat, sieht Kürzungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. So soll die Zahl der Radiowellen von rund 70 auf 50 sinken, die Zahl der TV-Spartensender soll von heute zehn auf sechs schrumpfen. Zudem werden die Sportrechte-Etats gedeckelt und Spitzengehälter bei ARD, ZDF und Deutschlandradio begrenzt. 

Ein weiterer Vertrag soll zudem den Jugendmedienschutz ausweiten. Er sieht stärkere Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter vor, die Altersvorgaben und Altersprüfungen unterlaufen.

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