
Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug gelten in der Europäischen Union künftig neue Vorschriften für elektronische Rechnungen und Online-Geschäfte.
Wer in der EU grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss das künftig sofort und digital melden. Damit sollen den EU-Ländern weniger Einnahmen durch die Lappen gehen.
Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.
Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen − wie Airbnb oder Booking − oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen. Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen.
Die neuen Regelungen müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft gesetzt und wenn nötig in nationales Recht eingearbeitet werden. Zuvor hatte auch das Europaparlament den neuen Regeln zugestimmt.