Union und SPD bringen in dieser Woche ein Kraftstoffmaßnahmenpaket gegen die hohen Preise auf den Weg. In der „Energie-Taskforce“ habe die Mineralölwirtschaft nicht erklärt, wie der Preisanstieg zustande komme. Wieso waren Sie dazu nicht in der Lage?
Das waren wir: Die Vertreter der Mineralölwirtschaft haben in der Sitzung mit konkreten Zahlen transparent dargelegt, wie sich die Tankstellenpreise für Benzin und Dieselkraftstoff in Deutschland nach Beginn der Nahostkrise entwickelt haben. Das ist vollständig durch gestiegene Produktpreise für Benzin und Diesel zu erklären. Es war jedoch offensichtlich, dass das politische Ergebnis bereits vor der Sitzung feststand. So wurden auch die Maßnahmen, die jetzt Abhilfe bringen sollen, bereits vor der Anhörung kommuniziert.
Viele nennen Sie „Abzocker“, zu Recht?
Ein Anstieg der Tankstellenmargen kann aus den Zahlen nicht abgeleitet werden. Unter anderem habe ich den Politikern genau erläutert, warum die Dieselpreise hierzulande deutlich stärker gestiegen sind als die Preise für Benzin.
Weil bei Diesel erhebliche Importe nach Deutschland notwendig sind. Unser Importbedarf beträgt 36 Prozent, im EU-Durchschnitt sind es nur zehn Prozent. Damit schlagen die stark gestiegenen Dieselweltmarktpreise bei uns viel stärker durch als anderswo. Beim Benzin können sich Deutschland und Europa vollständig aus eigenen Raffinerien versorgen.
Und warum steigen die Preise bei unseren Nachbarn weniger schnell?
Wir verstehen den Ärger. Mit Blick auf die Nachbarländer haben wir der Politik deutlich gemacht, dass die Preisbildung in jedem Markt anders funktioniert. Die Möglichkeiten, Produkte zu im- oder zu exportieren, sind völlig unterschiedlich ausgeprägt. In manchen Märkten sind Staats- oder staatsnahe Unternehmen marktbeherrschend, es gibt offizielle oder informelle Regulierung. Kurzum, die Bedingungen sind kaum zu vergleichen. Darüber hinaus weisen einige Länder durchaus vergleichbare Preissteigerungen wie in Deutschland auf.
Wenn in Ländern mit Preisregulierung die Autofahrer besser dran sind: Sollte auch Deutschland Preisdeckel oder Tankrabatte einführen?
Bei Diesel werden in Deutschland gut die Hälfte und bei Benzin sogar zwei Drittel des Preises durch Steuern und weitere staatliche Vorgaben wie den CO2-Preis und die sogenannte Bioquote bestimmt. Wenn die Kraftstoffkosten gesenkt werden sollen, müsste man also an diese Preisbestandteile ran. Davon raten Ökonomen aber dringend ab, denn bei krisenbedingten Knappheiten im Markt wie jetzt müssen Preise auch wirken. Eine Begrenzung der Produktpreise außerhalb der staatlichen Preisbestandteile würde schlicht dazu führen, dass es zu Versorgungsengpässen käme.
Weil kein Unternehmen unterhalb dieses Preises Ware beschaffen könnte, wenn beispielsweise der Weltmarktpreis für Diesel steigt. Stattdessen würden Kraftstoffe aus deutschen Raffinerien exportiert, da auf dem Weltmarkt höhere Preise zu erzielen wären als in Deutschland. Das kann niemand ernsthaft wollen.
Koalitionsvertreter monieren, der Wettbewerb funktioniere nicht, das System sei dysfunktional. Das liege auch an der Struktur der großen, integrierten und intransparenten Mineralölkonzerne.
Das Gegenteil trifft zu. Der Wettbewerb in der Mineralölbranche ist härter denn je. Vom Bohrloch bis zur Zapfsäule: In allen Segmenten wird um Marktanteile und Kundschaft gerungen, und neben Markentankstellen mischen im Tankstellenmarkt auch engagierte Mittelständler mit. Die Integration von Unternehmen, die vom Rohöl über Raffinerien bis zur Tankstelle die gesamte Wertschöpfung anbieten, hat in den vergangenen Jahren in Deutschland stark abgenommen.
In welchem Umfang liegen die hohen Spritpreisanstiege daran, dass möglicherweise der Wettbewerb zwischen den Tankstellen funktioniert, aber nicht zwischen den wenigen Raffinerien?
Das Bundeskartellamt hat für den Bereich Raffinerien und Mineralölgroßhandel den Marktteilnehmern ausdrücklich rechtskonformes Verhalten bestätigt. Außerdem: Die Kraftstoffpreise sind global gestiegen und nicht nur bei uns, in manchen Staaten gebremst durch staatliche Regulierung.
Wird der Dreiklang der Bundesregierung aus Freigabe der Ölreserven, einmaliger Preiserhöhung am Tag an den Tankstellen und verschärfter Missbrauchsaufsicht die Preise senken?
Die Freigabe der Ölreserven kann einen kurzfristigen Entlastungseffekt haben, entscheidend ist jedoch die weitere Entwicklung im Iran-Krieg. Mit Blick auf die nur noch einmalige Erhöhung der Preise am Tag gibt es aus den Erfahrungen aus Österreich keinen Hinweis, dass dies für Verbraucher zu niedrigeren Preisen führt. Die vorgeschlagenen Änderungen im Kartellrecht sind so weitreichend, dass die Folgen noch nicht abgeschätzt werden können.
Was sagen Sie zu dieser geplanten verschärften Kartellaufsicht, auch mit Hinblick auf die nachträgliche Kontrolle der Preise und Kosten?
Allein die geplante Einführung einer faktischen Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen ist ein Bruch mit dem geltenden Kartellrecht. Die Systematik der neu vorgeschlagenen Missbrauchsklausel entstammt regulierten Infrastruktursektoren, wo Netzmonopole und transparente Kostenstrukturen vorliegen. Nun soll dies auf die Kraftstoffbranche übertragen werden, die jedoch durch sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle und dynamischen Wettbewerb gekennzeichnet ist. Muss ein Supermarkt begründen, wenn die Preise im Regal steigen? Im internationalen Vergleich gibt es dafür kein Vorbild.
Haben Sie Zweifel, dass das Gesetzespaket von Union und SPD im Einklang mit dem Grundgesetz steht?
Wir sagen: Eine Missbrauchsaufsicht mit weitreichender Kosten- und Preiskontrolle im Nachhinein, die zudem als eine Verbotsnorm ausgestaltet und mit erheblichen Geldbußen verbunden ist, genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes. Denn der Adressatenkreis, die Reichweite und die Voraussetzungen des Eingriffs für die betroffenen Unternehmen wurden nicht hinreichend klar definiert. Das begründet zugleich erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten für die Unternehmen.
Falls dieser Punkt gestrichen wird, könnten Sie dann mit dem neuen Gesetz leben?
Nein. Denn zusätzlich halten wir eine geplante Änderung für hochbedenklich, wonach eine Entflechtung auch von Unternehmen möglich sein soll, die sich nicht nur kartellrechtskonform verhalten, sondern noch nicht einmal einen Anteil an einer Wettbewerbsstörung hatten. Das wird für die gesamte deutsche Wirtschaft relevant sein. Es erschüttert das Vertrauen in die Verlässlichkeit in geltendes Kartellrecht und damit letztlich in den Rechtsstaat insgesamt. Uns erschließt sich nicht, warum eine solche Änderung nun auf die Schnelle durchgepeitscht werden soll, wenn die zugrundeliegende Norm bisher nur einmal zur Anwendung kam und das Verfahren noch nicht mal abgeschlossen ist.