Dass die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg in Italien nicht verblasst, hängt wesentlich mit den Kriegsverbrechen zusammen, die während der deutschen Besatzung zwischen September 1943 und April 1945 begangen wurden. In den ersten Nachkriegsjahren galten vor allem die Tötungen in den Fosse Ardeatine und das Massaker vom Monte Sole/Marzabotto als Symbole nationalsozialistischer Besatzungsverbrechen; die beiden dafür in Italien verurteilten NS-Täter blieben über dreißig Jahre im Gefängnis. So gedenkt der italienische Staatspräsident am 24. März eines jeden Jahres der in den Fosse Ardeatine Erschossenen.
Seit 1995 kam es jedoch zu einer neuen Welle von Prozessen, in denen die italienische Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen Gräueltaten in Sant’Anna di Stazzema, Vinca, Civitella Val di Chiana, Padule di Fucecchio, Vallucciole und Caiazzo konfrontiert wurde. Wie konnte es zu dieser Anomalie verspäteter Kriegsverbrecherprozesse gegen deutsche Täter in Italien kommen? Die beiden Autoren haben sich die Antwort auf die Frage in den beiden Teilen des Buches aufgeteilt:
Der Historiker Paolo Pezzino analysiert die Ahndung deutscher Kriegsverbrechen in Italien im ersten Nachkriegsjahrzehnt, ausgehend von der United Nations War Crimes Commission und der britischen Strafverfolgungspolitik bis zu den (wenigen) Verfahren gegen deutsche Offiziere vor italienischen Militärgerichten; der Militärstaatsanwalt Marco De Paolis widmet sich den italienischen Ermittlungen zu deutschen Kriegsverbrechen nach 1994. Beide Themenfelder sind inzwischen recht gut erforscht: Über den „Schrank der Schande“, das Wiederauffinden knapp fünfzig Jahre nach Kriegsende von Hunderten durch die zentrale Militärstaatsanwaltschaft Italiens um 1960 rechtswidrig eingestellter Kriegsverbrecherermittlungsverfahren, ist auch in Deutschland berichtet und geschrieben worden.
De Paolis bezeichnet diese bewusste Nichtbearbeitung von strafrechtlich relevanten Ermittlungsakten durch die Militärjustiz ab 1960 zurückhaltend als eine „gravierende juristische Vernachlässigung“. Die beiden Autoren können mit Fug und Recht als Protagonisten der Aufarbeitung dieser Vorgänge angesehen werden: Pezzino als Sachverständiger vor Gericht und in der Untersuchungskommission des italienischen Parlaments, die die Vorgänge um den „Schrank der Schande“ aufzuklären hatte, De Paolis als treibende Kraft in den Ermittlungen und Prozessen vor dem Militärgericht La Spezia, das für Kriegsverbrechen im toskanischen und emilianischen Appenin zuständig war.
Dass die (Militär-)Justizbehörden Italiens ab Mitte der Neunzigerjahre mit Hunderten von früheren Ermittlungsfällen neu befasst wurden, kam für sie völlig unerwartet. Als 1994 SS-Hauptsturmführer Erich Priebke, der an den Tötungen in den Fosse Ardeatine maßgeblich beteiligt gewesen und 1948 unter falscher Identität über die „Rattenlinie“ nach Argentinien geflohen war, durch ein amerikanisches Journalistenteam in Bariloche aufgespürt und anschließend nach Italien ausgeliefert wurde, trafen große Aktenkonvolute früherer Ermittlungsverfahren zu deutschen Massakern bei acht für die jeweiligen Tatorte territorial zuständigen italienischen Militärstaatsanwaltschaften ein, zusammen mit einem sehr vagen Begleitschreiben, das nur von einer „etwaigen Zuständigkeit“ sprach und so zu Rückfragen des Militärstaatsanwalts in Padua führte. Da eine politische Lösung, wie sie ein Amnestiegesetz dargestellt hätte von niemandem vorgeschlagen wurde, musste die jahrzehntelang blockierte gerichtliche Verfolgung der NS-Verbrechen trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten nun wiederaufgenommen werden.
Die meisten Verfahren erhielt das Justizamt La Spezia, das für weite Teile Mittelitaliens zuständig war, wo es vor allem im Sommer 1944 im Umfeld der deutschen Verteidigungslinie durch den Apennin zu einer Vielzahl von Massakern an der Zivilbevölkerung gekommen war. Zwar mussten in den meisten der übermittelten Fälle die Ermittlungen rasch und ohne Ergebnis eingestellt werden, weil die Täter entweder unbekannt geblieben oder in der Zwischenzeit verstorben waren.
Doch seit 2003 wurden von der Militärjustizbehörde in La Spezia insgesamt 17 Gerichtsverfahren in Gang gebracht, deren organisatorische und juristische Vorbereitung mit Liebe zum Detail dargelegt wird. Die entscheidende Frage war jedoch die der juristischen Neubewertung der Verantwortlichkeit von militärischen Untergebenen bei der Ausführung eines (verbrecherischen) Befehls, die es dem Militärgericht erlaubte, auch Unterführer vor Gericht zu stellen.
Während die langjährige Verzögerung der Prozesse gegen die deutschen Täter für Pezzino gleichbedeutend mit einer „verweigerten Gerechtigkeit“ ist, hebt De Paolis die moralische Verantwortung der ermittelnden militärischen Staatsanwälte und Richter hervor, die während des Gerichtsverfahrens den Augenzeugen schrecklicher Verbrechen, zum Tatzeitpunkt oftmals Kinder, nach Jahrzehnten ein Gefühl von Gerechtigkeit gegeben hätten; das Gefühl, dass ihre Aussagen endlich ernst genommen worden seien. Diese moralische Dimension einer rechtsverbindlichen öffentlichen Wahrheitsfindung gewinnt noch an Gewicht, wenn man das im Buch überraschenderweise nicht thematisierte Faktum mitbedenkt, dass in den Prozessen von La Spezia im Gerichtssaal gar keine deutschen Angeklagten zu sehen waren, sie vielmehr in Abwesenheit verurteilt wurden. Denn das Grundgesetz der Bundesrepublik schützt Beschuldigte davor, ins Ausland ausgeliefert zu werden. Ebenso wenig haben die in Italien Verurteilten ihre Strafe in Deutschland verbüßen müssen.
Erheblich früher als die militärische Sondergerichtsbarkeit hat die zivile Strafjustiz in Italien ein Massaker im süditalienischen Städtchen Caiazzo bereits 1995 erfolgreich vor Gericht gebracht, bevor ihr die Zuständigkeit für die Aburteilung ehemaliger Wehrmachtsangehöriger durch den Kassationsgerichtshof wieder entzogen wurde. Große Wirkung entfaltete auch die sich aus der Rechtsprechung des Militärgerichts von La Spezia ergebende Möglichkeit, neben dem Angeklagten auch seinen Staat für das Vorgefallene zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgte 2006 mit dem Verfahren gegen Max Milde wegen des Massakers von Civitella in Val di Chiana. Das Gericht in La Spezia schloss bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Anwendung des Grundsatzes der Staatenimmunität und damit der Nichthaftung des ausländischen Staates aus. Das war zwar zu diesem Zeitpunkt kein Novum mehr: Die Durchbrechung der Staatenimmunität Deutschlands war bereits im Fall von Luigi Ferrini erfolgt, der als Zivilist 1944 zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt worden und dessen Schadenersatzklage vor italienischen Zivilgerichten und vor dem Kassationsgerichtshof 2004 als zulässig erklärt worden war. Doch mit dem Milde-Urteil eröffnete sich auch für die Opfer von deutschen Massakern in Italien eine Möglichkeit, Schadenersatzforderungen vor Gericht einzuklagen. Die Durchbrechung der Staatenimmunität war dann Gegenstand der Klage Deutschlands gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag 2009.
Angesichts der Unzulänglichkeiten der juristischen Ahndung deutscher Kriegsverbrechen in Italien appelliert Paolo Pezzino abschließend für eine Erinnerungspolitik, die sich der historischen Vergangenheit bewusst ist. Dies ist seit Jahren auch ein Anliegen der Bundespräsidenten gewesen, die gemeinsam mit dem italienischen Staatspräsidenten an Orten wie Marzabotto (Rau und Ciampi), Sant’Anna di Stazzema (Gauck und Napolitano), Vinca und Civitella (Steinmeier und Mattarella) der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt gedacht haben.
Marco De Paolis, Paolo Pezzino: Schwierige Justiz. Die Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher in Italien 1943 – 2013. Wallstein Verlag, Göttingen 2025. 157 S., 32,– €.
Source: faz.net