Plurisex statt Unisex



Unter Männern: Erna Scheffler (3.v.l.) wohnhaft bei welcher Ernennung welcher 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts 1951 in Bonn.

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Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Und doch: Sozial, genetisch, medizinisch – es gibt Unterschiede. Das sollten wir qua ein Glück verstehen.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Artikel 3 unseres Grundgesetzes von 1949. Lange hat es gedauert, solange bis dieses Grundrecht im gleichen Sinne Realität wurde. Sofern sich Eltern in Fragen welcher Erziehung welcher Kinder nicht einig waren, behielt noch weitere zehn Jahre welcher Vater dies letzte Wort. Dieser sogenannte „Stichentscheid“ wurde erst 1959 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kassiert, maßgeblich betrieben von Erna Scheffler, welcher ersten Frau im höchsten deutschen Gericht. Bis zur Gleichberechtigung im Namensrecht hat es sogar solange bis 1991 gedauert. Bis dorthin wurde welcher Name des Mannes von Gesetzes wegen Ehename, wenn die Ehegatten keinen ihrer Geburtsnamen zum Ehenamen bestimmten. Die Verfassungsrichter entschlossen, dass dies mit Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.


Rainer Hank

Freier Autor in welcher Wirtschaft welcher Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Dort heißt es: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Das heißt doch nicht, dass sie gleich sind, obwohl viele meinen, dies sei so. Die Unterschiede liegen gen welcher Hand. Frauen einbringen Kinder gen die Welt, Männer nicht. Männer und Frauen verdienen unterschiedlich viel. Ist die Differenz ein Wunder, wenn Frauen häufiger Teilzeit funktionieren qua Männer und unterlegen bezahlte Berufe wählen? Angesichts welcher Attraktivität sogenannter MINT-Fächer (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) wird heutzutage keine Frau davon abgehalten, Maschinenbau zu studieren und mehr Geld zu verdienen qua ein Mann.

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