Plan von Hubertus Heil: Wer arbeitet, soll 1000 Euro Belohnung bekommen

Bürgergeldempfänger können künftig eine Prämie von 1000 Euro erhalten, wenn sie eine Stelle antreten. Das sieht die Novelle des Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung vor, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche durchs Kabinett gebracht hat. Am Wochenende bestätigte das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne), darin sei „eine einmalige Anschubfinanzierung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Höhe von 1000 Euro vorgesehen, falls diese eine sozialversicherungspflichtige und bedarfsdeckende Beschäftigung aufnehmen“.

Die Zahlung ist dem Gesetzestext zufolge an Bedingungen geknüpft. So muss das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr durchgehend andauern und darf nicht gefördert sein. „Auf diese Weise soll die Aufnahme dauerhafter regulärer Beschäftigungsverhältnisse gestärkt werden“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. „Langzeitarbeitslose sollen damit die staatliche Grundsicherung tatsächlich überwinden und verlassen können, der frühe Rückfall in das Sozialsystem soll verhindert werden.“

Zudem bilde die Prämie ein Gegengewicht zum „Transferentzug“, dass also Leistungen des Bürgergelds im Falle der Aufnahme einer gering entlohnten Tätigkeit gekürzt werden. „Beschäftigungen mit niedrigeren Einkommen werden durch hohe Abzüge beim Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld unattraktiv“, hieß es. „Die Prämie weist hier einen Ausweg“.

Staat hofft auch Einsparungen

Auch für die Allgemeinheit zahle sich das neue Verfahren aus, denn dem Staat entstünden relevante Kostenersparnisse: „durch positive fiskalische Effekte aufgrund eingesparter Leistungen und zusätzlicher Steuer- und Beitragseinnahmen“. Der Vorschlag stamme vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und sei Teil der Wachstumsinitiative der Koalition. SPD, Grüne und FDP stünden „einvernehmlich“ hinter dem Entwurf, der auch SGB-III-Modernisierungsgesetz heißt.

Das Sozialgesetzbuch III (SGB) regelt die Arbeitsförderung. Die neue Anschubfinanzierung wird dort in Paragraph 16b eingeführt. Dieser stellt klar, dass das Geld nur einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden darf. Ökonomen sind unterschiedlicher Meinung zu den Plänen. Propagiert werden sie von dem Regensburger Lehrstuhlinhaber Enzo Weber, der als Forschungsbereichsleiter am IAB die Idee ersonnen hat.

Skeptischer ist indes Hubertus Bardt, der Geschäftsführer und Leiter des Wissenschaftsbereichs am arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Solch ein Bonus soll als Anreiz wirken. Damit wird aber das grundlegende Problem nicht beseitigt, dass das Bürgergeld in bestimmten Situationen den Arbeitsanreiz stark einschränkt und Mehrarbeit sich dann kaum lohnt“, sagte Bardt der F.A.Z. „Zum Fördern – wie dem Bonus – muss auch das Fordern gehören, also die Sanktionsdrohung, wenn es am eigenen Bemühen zur Arbeitsaufnahme mangelt.“

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