Pläne welcher Bundesregierung pro mehr digitale Befugnisse von Ermittlern


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Stand: 12.03.2026 • 13:56 Uhr

Bei komplexen Ermittlungen rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität sind digitale Daten unerlässlich. Um die Analyse dieser Informationen zu verbessern, könnte in Deutschland bald KI eingesetzt werden. Was ist geplant?

Die Bundesregierung plant, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei mehr Möglichkeiten bei Ermittlungen im digitalen Raum zu geben. Das geht aus insgesamt drei Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Die Entwürfe liegen dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Wie begründet die Bundesregierung das Vorhaben?

Bereits im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgehalten: „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“

Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation.

Welche Maßnahmen sind geplant?

Im Kern geht es darum, Daten automatisiert zu analysieren. Außerdem sollen biometrische Informationen, wie etwa Fotos, mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden können. So könnten beispielsweise Täter im Internet aufgespürt oder Gesichter und Namen einander zugeordnet werden. Dabei soll unter gewissen Voraussetzungen auch Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden dürfen.

Der Abgleich soll es laut Entwurf auch erleichtern, gesuchte Personen zu lokalisieren sowie Zusammenhänge zwischen Tat und Täter zu erkennen. Andererseits stehen Ermittler in den Bereichen Terrorismus sowie schwerer und Organisierter Kriminalität den Entwürfen zufolge oft vor dem Problem, große Datenmengen analysieren zu müssen – etwa Chatnachrichten oder Standortdaten. Laut Innenminister Dobrindt könnten Behörden so „Muster erkennen und versteckte Verbindungen sichtbar machen“.

In den Entwürfen wird vom „Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen“ gesprochen. Dabei kann KI helfen, wenngleich die Analyse von sicherheitsrelevanten und personenbezogenen Daten durch KI umstritten ist.

Justizministerin Hubig stellt jedoch klar: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken“, denn solche Instrumente seien „grundrechtssensibel.“ In Strafverfahren würden Entscheidungen weiterhin von Menschen getroffen.

Gibt es weitere Bereiche, die von den Plänen betroffen sind?

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Wenn jemand keine gültigen Papiere hat, soll das BAMF künftig die biometrischen Daten der Person mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen können. Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden.

Was sagen Kritiker zu den Ideen?

Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert – wie auch die Grünen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.

Wann könnten die Neuerungen in Kraft treten?

Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben nun Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme – auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.

Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio, und Material der Nachrichtenagentur dpa.

Source: tagesschau.de