Ein Facebook-Kommentar mit dem Wort „Pinocchio“ bringt einen Heilbronner Rentner ins Visier der Kriminalpolizei. Wegen des Merz-Bezugs wird nun wegen Beleidigung ermittelt – Juristen zweifeln jedoch an der Strafbarkeit.
Ein Facebook-Kommentar zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat für einen Heilbronner Rentner juristische Konsequenzen. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den Mann wegen des Verdachts der Beleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. Über den Fall berichtete die Heilbronner „Stimme“.
Auslöser ist ein Beitrag auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn. Dort hatte die Behörde im Oktober über ein temporäres Flugverbot informiert, das anlässlich des Besuchs von Kanzler Merz und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beim Spatenstich für den „Innovation Park Artificial Intelligence“ (IPAI) verhängt worden war. Unter diesem Beitrag kommentierte der Rentner mit den Worten „Pinocchio kommt nach HN“ und fügte ein Emoji mit langer Nase hinzu.
Drei Monate später erhielt der Mann Post von der Kriminalpolizei. Er zeigt sich empört: „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig“, sagt er. Freunde und Bekannte hätten zunächst geglaubt, er mache einen Scherz.
Anzeige vom Social-Media-Team der Polizei
Die Anzeige wurde vom Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn gestellt. Wie Polizeisprecher Andreas Blind erklärt, würden im Rahmen des Monitorings strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige gebracht oder der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Bei einem Anfangsverdacht seien Beamte verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Rechtsexperten halten eine Strafbarkeit jedoch für fraglich. Der Berliner Anwalt Moritz Ott sieht in der Bezeichnung „Pinocchio“ eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Wertäußerung. Sie beziehe sich auf eine Märchenfigur und stelle keine formale Beleidigung dar, sagte er der „Stimme“. Auch der Hamburger Medienrechtler Michael Rath-Glawatz betont, Personen des öffentlichen Lebens müssten auch scharfe oder abwertende Kritik hinnehmen. Eine strafbare Ehrverletzung sehe er nicht.
Der Rentner selbst weist den Vorwurf zurück. In einer Stellungnahme an die Polizei bezeichnet er seinen Kommentar als „mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext“. Weder habe er eine Person namentlich genannt noch gezielt beleidigt. Er fordert die Einstellung des Verfahrens. Dies liegt nun in den Händen der Staatsanwaltschaft.
Besonders bekannt wurde ein Verfahren gegen einen Rentner, der Robert Habeck (Grüne) in einem satirischen Beitrag als „Schwachkopf“ bezeichnete. Merz selbst gilt als einer der empfindlichsten Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik, was sein juristisches Vorgehen angeht, wie WELT AM SONNTAG dokumentierte. Merz soll als Oppositionsführer der Union Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte der CDU-Politiker zur erweiterten Neufassung im Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, führte Spahn aus. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
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Source: welt.de