Pilotklagen: Anwälte suchen schnelleren Weg für jedes Wirecard-Geschädigte

Der Musterkläger Kurt Ebert und seine Rechtsanwälte bringen mehr Bewegung in den schleppenden Rechtsstreit um Schadenersatz für Wirecard-Aktionäre. Laut einer von Rechtsanwalt Elmar Vitt Ende Oktober verschickten Presseinformation beantragen die Vertreter des Musterklägers, eine Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden zu lassen, wonach das Musterverfahren ohne die Wirtschaftsprüfung EY weitergehen soll.

Die beantragte Rechtskraft würde wohl auch für Kläger gelten, die wie der Musterkläger keine Beschwerde gegen die Ausgliederung der Wirtschaftsprüfer aus dem Musterverfahren eingelegt haben. Laut der von Vitt über seine Prozessfinanzierungsfirma Jurfin verschickten Mail betrifft dies 90 Prozent der Beigeladenen.

Der Rechtsanwalt aus Salzhausen hat das Konzept für das weitere Vorgehen entwickelt und mit Wolfgang Schirp und Marc Liebscher, den weiteren anwaltlichen Vertretern des Musterklägers, abgestimmt. Vitt sieht darin eine entscheidende Weichenstellung für die Anleger und warnt vor einer Blamage der deutschen Justiz, falls sich die Aufarbeitung weiter verzögere.

Milliardenschwere Verluste für Wirecard-Anleger

Um den Zusammenhang zu verstehen, hilft ein kurzer Rückblick. Denn die zivilrechtliche Aufarbeitung der Wirecard-Insolvenz ist ziemlich komplex. Durch die Zahlungsunfähigkeit des Zahlungsdienstleisters im Jahr 2020 erlitten Tausende Aktionäre einen Totalverlust, für den sie seither um Schadenersatz kämpfen. Das Kapitalanlegermusterverfahren bündelt Schadenersatzansprüche von 9000 Anlegern über 1,9 Milliarden Euro.

Zu den Beklagten gehören neben ehemaligen Wirecard-Managern wie dem Chef Markus Braun auch die Wirtschaftsprüfung EY sowie weitere Wirtschaftsprüfer. EY war zuständig für die jährliche Prüfung der Wirecard-Bilanzen gewesen und hatte Manipulationen an den Rechenwerken jahrelang übersehen. Aus Sicht der Kläger hat EY vorsätzlich gegen die Berufspflichten als Wirtschaftsprüfer verstoßen und sich schadenersatzpflichtig gemacht. Die Wirtschaftsprüfung bestreitet das und hat erklärt, von Wirecard betrogen worden zu sein.

Das Wirecard-Musterverfahren kommt nicht so richtig in Gang

Als vor ziemlich genau einem Jahr die mündliche Verhandlung im Musterverfahren in der Wappenhalle nahe dem Münchner Messegelände startete, wies das Bayerische Oberste Landesgericht zahlreiche Feststellungsziele der Kläger als unbegründet und nicht statthaft zurück. Eine weitere Schlappe für das Musterverfahren folgte, als das Gericht Ende Februar 2025 einen Teilmusterentscheid verkündete, wonach Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit Wirtschaftsprüfertestaten nicht im Musterverfahren zu klären seien. Dieser Entscheid soll nun laut dem neuen Antrag der Musterklägeranwälte für rechtskräftig erklärt werden.

Mammutprozess: Start der mündlichen Verhandlung im Musterverfahren der Wirecard-Anleger in der Münchner Wappenhalle im November 2024Reuters

Dies soll die Blockade lösen, die dadurch entstanden ist, dass einige Kläger gegen den Teilmusterentscheid Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt haben. Im Moment ist noch nicht absehbar, wann der BGH entscheiden wird. Daher hängt das Musterverfahren in der Schwebe, obwohl die mündliche Verhandlung schon am 14. November in München fortgesetzt werden soll.

Das kostet wertvolle Zeit. Der Antrag der Musterklägeranwälte soll es ermöglichen, die Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Wirtschaftsprüfung EY außerhalb des Musterverfahrens auf anderem Weg rascher zu verfolgen. Mit der Fortsetzung von Pilotklagen am Landgericht München I wollen die Anwälte im Jahr 2026 oder 2027 Titel zur Zwangsvollstreckung gegen EY erlangen. Als Alternative bereiten sie eine ergänzende Pilotklage nach amerikanischem Recht in den USA und in Deutschland gegen EY vor.

AktionäreAnwälteBilanzenDeutschlandEbertElmarEndeErlangenEuroInsolvenzJustizKurtMarcMarkusMünchenRechtSchadenersatzUSAWirecardWolfgangZeit