Die Pflegeversicherung wird im neuen Jahr teurer. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu, die eine Erhöhung des Beitrags um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 festlegt. Dies soll zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr sicherstellen.
Die Verordnung sieht vor, dass der Beitrag zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent für Kinderlose und auf 3,4 Prozent für Menschen mit einem Kind steigt. Die Bundesregierung hatte die Pflegebeiträge bereits zum Juli 2023 für
Kinderlose und Menschen mit einem Kind angehoben, für Familien mit zwei
Kindern hingegen gesenkt. Die erneute Anhebung um 0,2
Prozentpunkte soll den Zusatzbedarf von 4,9 Milliarden Euro bis Ende
des kommenden Jahres decken, den die Pflegekassen angemeldet hatten.
Hintergrund für die Anhebung ist, dass die Ausgaben für die Pflege seit Jahren steigen – unter anderem für die Bezahlung von Pflegekräften. Zuletzt habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf zudem deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre, heißt es in der Verordnung der Bundesregierung. Finanzielle Folgen der Coronapandemie wirkten sich ebenfalls ungünstig aus. „Ohne Beitragssatzanhebung würde deshalb ein Systemversagen drohen“, warnte sie.
Sozialverband rechnet mit weiterer Anhebung 2025
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, nannte die Beitragsanhebung einen „Notbehelf“, um die finanzielle Stabilität vorübergehend zu sichern. Dies werde im besten Fall bis zum Jahresende 2025 reichen, aber das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege sei damit nicht gelöst, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. „Die für die politisch Verantwortlichen im Bund fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Beitragssatzerhöhungen dürfen keine Dauerlösung sein.“
Der Sozialverband VdK warnte, es zeichne sich ab, dass der Beitrag 2025 erneut angehoben werden müsse. „Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden“, sagte Präsidentin Verena Bentele. Die Finanzierung der Pflegekassen müsse daher vollständig reformiert und ein Mechanismus geschaffen werden, der eine langfristige Finanzierung sicherstellt. Die neue Regierung solle das angehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst eigentlich noch eine größere Finanzreform für die Pflege angepeilt, die nach dem Bruch der Ampelkoalition aber nicht mehr zustande kommt. Die Regierung machte nun von einer Regelung Gebrauch, die in der Pflegereform 2023 geschaffen worden war. Demnach darf die Regierung den Beitrag „zur mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit“ per Verordnung anpassen, wenn der Mittelbestand der Pflegeversicherung absehbar eine Monatsausgabe zu unterschreiten droht.
Auch Verbesserungen für Pflegebedürftige
Die Pflegekassen hatten mitgeteilt, dass 2024 und 2025 rote Zahlen drohen, nachdem die Pflegeversicherung dank der Beitragsanhebung 2023 im Plus lag. Neben der Beitragserhöhung greifen zum 1. Januar 2025 auch Verbesserungen für Pflegebedürftige, die ebenfalls bereits in der Reform von 2023 beschlossen worden waren: Alle Pflegeleistungen werden pauschal um 4,5 Prozent erhöht.