Paragraf 218: Union kritisiert Empfehlungen von Experten zu Schwangerschaftsabbruch

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Christlich Demokratische Union), hält die Empfehlungen einer Expertenkommission zur Reform des sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 z. Hd. nicht umsetzbar. Der unter welcher damaligen großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (Christlich Demokratische Union) beschlossene Kompromiss sei eine „Lösung, polarisierte gesellschaftliche Konflikte ums Abtreibungsrecht wie in Polen oder den USA zu befrieden“, sagte Winkelmeier-Becker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die weitergehenden Vorschläge der Kommission stehen in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes“, fügte sie hinzu. „Den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission behauptet, sehe ich nicht.“

Der geltende Kompromiss werde gesamtgesellschaftlich breit akzeptiert, sagte Winkelmeier-Becker. Auch halte er den verfassungsrechtlichen Vorgaben stand: „Die Schwangere in der Konfliktsituation entscheidet eigenverantwortlich. Nach der Pflichtberatung, die für das Schutzkonzept für das Kind unverzichtbar ist, und drei Tagen Wartezeit bleibt sie straffrei.“ Das Lebensrecht des Kindes komme zumindest zur Sprache, sagte die Christlich Demokratische Union-Politikerin.

Die Empfehlungen welcher Kommission zur Prävention ungewollter Schwangerschaften begrüßte Winkelmeier-Becker dagegen: „Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, mehr Gewicht auf Prävention von ungewollten Schwangerschaften zu legen und insbesondere Verhütungsmittel kostenfrei anzubieten“, sagte sie.

Rechtswidrig, immerhin straffrei

Die von welcher Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission hatte unter anderem eine
Liberalisierung welcher derzeitigen Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen vorgeschlagen. Den Empfehlungen zufolge sollten Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr
im Prinzip strafbar sein. „In welcher Frühphase welcher Schwangerschaft (…)
sollte welcher Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung welcher
Frau erlauben“, schreibt die
Kommission. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs
in welcher Frühphase welcher Schwangerschaft sei nicht haltbar, sagte die
Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe intrinsisch welcher
Kommission leitete. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten
einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen
Prüfung“ nicht stand.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist derzeit in Deutschland im Prinzip verbrecherisch. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er in den ersten zwölf
Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor
beratschlagen lassen; zwischen Beratung und Abbruch zu tun sein mindestens drei
Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein
Schwangerschaftsabbruch nachher einer Vergewaltigung sowie wohnhaft bei Gefahren z. Hd.
dasjenige Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit welcher Schwangeren.

Vertreter welcher Ampelkoalition nach sich ziehen sich bislang zurückhaltend zu den Empfehlungen welcher Expertinnen und Experten geäußert. „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußert anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (Liberale).   

Pro Familia z. Hd. Abschaffung von Pflichtberatungen

Unter anderem die Jugendorganisationen von Grünen, Liberale und SPD hatten zuletzt die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen solange bis zur zwölften Woche gefordert. Auch die Beratungsorganisation Pro Familia rief die Bundesregierung dazu gen, die Empfehlungen welcher Kommission schnell umzusetzen. „Die Regierung hat diese Kommission eingesetzt, weil das geltende Gesetz problematische Konsequenzen hat. Jetzt muss sie sich ein Herz fassen und notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen“, sagte die Pro-Familia-Vorsitzende Monika Börding dem RND.

 Im Vordergrund welcher Reform müsse dasjenige Vertrauen in Schwangere stillstehen, forderte Börding. „Die Regierung muss deshalb den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln und die verpflichtende Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch sowie die Wartezeit abschaffen“, sagte Börding. „Sie sollte zudem den von der Kommission benannten Spielraum für eine Verlängerung der Frist nutzen.“

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Christlich Demokratische Union), hält die Empfehlungen einer Expertenkommission zur Reform des sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 z. Hd. nicht umsetzbar. Der unter welcher damaligen großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (Christlich Demokratische Union) beschlossene Kompromiss sei eine „Lösung, polarisierte gesellschaftliche Konflikte ums Abtreibungsrecht wie in Polen oder den USA zu befrieden“, sagte Winkelmeier-Becker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die weitergehenden Vorschläge der Kommission stehen in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes“, fügte sie hinzu. „Den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission behauptet, sehe ich nicht.“

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