Offener Brief von Deutsch-Iranern: Bevor die Beweise gegen dies Regime verschwinden

Mehr als 30.000 Menschen könnten die iranischen Sicherheitskräfte allein innerhalb von zwei Tagen getötet haben, als sie Anfang Januar die Proteste gegen das Regime niederschlugen. Die genaue Zahl mag von außen nicht zweifelsfrei zu ermitteln sein, doch das Ausmaß dieses Massakers war unbestritten gewaltig – ein neuer Höhepunkt der systematischen Gewalt und Repression im Iran.

Entsprechend drängend sind die Rufe nach Gerechtigkeit, auch in Deutschland: Dieses Geschehen dürfe nicht vergessen werden und ungeahndet bleiben, heißt es etwa in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt und an die Abgeordneten des Bundestags, den die ZEIT veröffentlicht hat. Die rund 70 teils prominenten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die ihre iranische Herkunft eint, schreiben der Bundesrepublik „eine besondere Verantwortung für das Völkerrecht, die Menschenwürde und die juristische Verfolgung von staatlichen Massenmorden“ zu.

Sie fordern: Der deutsche Staat soll zu den Massakern im Iran ermitteln. Das „wäre nicht nur eine moralische Unterstützung für die Menschen, die wahrgenommen werden würde“, sagte der Schriftsteller Navid Kermani, einer der Initiatoren des Aufrufs, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung an der Berliner Humboldt-Universität: „Es würde wirklich auch das Regime treffen.“ Denn dem sei vor allem daran gelegen, „dass es vergessen wird, das Massaker“.

Nicht erst seit der Gewalt im Januar verweisen internationale Expertinnen und Experten auf das Völkerstrafrecht und stufen das Vorgehen des Regimes als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Doch lassen sich die Täter wirklich zur Verantwortung ziehen? Wenn im UN-Sicherheitsrat die Vetomächte immer wieder blockieren, statt in solchen Fragen voranzugehen, und der Iran ohnehin kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs ist? Mit echten, also unabhängigen Ermittlungen im Land selbst ist außerdem ganz sicher nicht zu rechnen.

Unmöglich ist die juristische Aufarbeitung aber keineswegs. Dafür steht das Beispiel eines anderen Regimes, dessen Gewalt gegen die eigene Bevölkerung gleichfalls unbeschreiblich war. Das barbarische System von Folter und Unterdrückung unter dem syrischen Diktator Baschar al-Assad kannte viele Täter. Und zu viele kamen bislang davon, unerreichbar für die Justiz, selbst wenn Beweise das Grauen greifbar machen. Doch einige Taten immerhin wurden vor Gericht verhandelt und verurteilt – und zwar auch in Deutschland.

Bedeutung nicht nur für die Angehörigen und Überlebenden

Möglich ist die Befassung der deutschen Justiz mit solchen Fällen durch das sogenannte Weltrechtsprinzip, das seit 2002 auch im Völkerstrafgesetzbuch verankert ist. Es ermöglicht eine Strafverfolgung für bestimmte schwerste Verbrechen, die globale Rechte verletzen, unabhängig von dem Land, in dem sie begangen wurden. Weder Täter noch Opfer müssen deutsche Staatsbürgerinnen oder -bürger sein. Das deutsche Recht orientiert sich dabei am Römischen Statut, das auch die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist, der eben nicht selbsttätig ermitteln kann.

Kurz gefasst ist das Ziel: dass besonders schwerwiegende Taten wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit verfolgt werden können. Die Idee dahinter ist auch, den Tätern zu erschweren, sich durch Flucht in andere Länder einer Bestrafung zu entziehen.

Dass die deutsche Justiz nun auch mit Bezug auf das iranische Regime tätig werden soll, fordern nicht nur die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des offenen Briefs. Sie schließen sich dem weitreichenden Anliegen des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin an. Die Menschenrechtsorganisation unterstützt seit Jahren beispielsweise die syrischen Folterüberlebenden juristisch, aber auch viele andere Opfer von Völkerstraftaten weltweit.

Jetzt setzt sich das ECCHR dafür ein, dass die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen der staatlichen Gewalt im Iran zuallererst sogenannte Strukturermittlungen aufnimmt – also Ermittlungen auf der Grundlage eines begründeten Verdachts auf ein Verbrechen, die jedoch zunächst nicht einzelne Personen in den Blick nehmen. „Um dem Zyklus der wiederkehrenden Gewalt und fortgesetzter Straflosigkeit zu entgegnen“, schrieb Rechtsanwalt und ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck vor zwei Wochen in einem Antrag an den Generalbundesanwalt. Von zentraler Bedeutung sei die juristische Aufarbeitung nicht nur für die Angehörigen und Überlebenden, argumentiert Kaleck: „Strafrechtliche Ermittlungen sind ein wichtiges Mittel, um Druck auf das iranische Regime aufzubauen.“

„Es braucht einen politischen Willen“

Es geht vor allem darum, Beweise zu sichern, auch wenn noch keine konkreten Beschuldigten identifiziert sind: Fotos, Videos, Berichte bis hin zu Leaks aus dem Staatsapparat. Also kein zielloses Stochern, sondern die ganz gezielte Dokumentation von Taten und den Strukturen, aus denen sie erwachsen. Und es geht darum, Opfern und Zeuginnen und Zeugen zuzuhören. Um dann gegebenenfalls gegen einzelne Täter zu ermitteln, bis hin zur Anklage. Ob die Justiz in Deutschland oder anderen Ländern der Täter letztlich überhaupt habhaft werden könnte, ist eine andere Frage. Ebenso, welchen Einfluss solche Ermittlungen tatsächlich auf das Regime und sein Vorgehen hätten. Erfahrungsgemäß dauert es aber oftmals lange, bis Verantwortliche von Völkerstraftaten zur Rechenschaft gezogen werden können. Deshalb sind frühe Ermittlungen besonders wichtig, um zu verhindern, dass wichtige Beweise verschwinden.

Die Massaker vom Januar sind dabei nur der jüngste Anlass. Erinnert sei an die schweren Proteste nach dem Tod der 22-jährigen Jina Mahsa Amini, die von der Sittenpolizei festgenommen worden war: Der Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ brachte vor allem die junge Generation auf die Straße, der Staat antwortete mit Gewalt.

Im Falle des Irans lägen seit Jahren „umfangreiche, glaubhafte und öffentlich zugängliche Berichte“ vor, von den Vereinten Nationen und zahlreichen internationalen Organisationen, von unabhängigen Medien und von Betroffenen selbst, hebt Kaleck in seinem Schreiben an den Generalbundesanwalt hervor. Alle wiesen auf „systematische und staatlich organisierte Verbrechen“ gegen die Zivilbevölkerung hin, darunter willkürliche Verhaftungen, rechtswidrige Hinrichtungen, Folter, sexualisierte Gewalt, erzwungenes Verschwindenlassen und geschlechtsbezogene Verfolgung. Kaleck und das ECCHR führen vor allem die Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für die Islamische Republik Iran (FFMI) an, die seit 2022 Beweise für mögliche Verfahren sichert – und sich gleichsam für proaktive Strukturermittlungsverfahren auch einzelner Staaten ausspricht.

Im Falle Syriens hatte die Bundesanwaltschaft bereits 2011 Strukturermittlungen aufgenommen, als es noch um Massaker an Demonstrierenden ging, der Krieg noch nicht ausgebrochen war. Andere wurden beispielsweise zu den Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats im Irak, zu den Verbrechen in der Ostukraine seit 2014 und den Verbrechen in der Ukraine ab 2022 begonnen. Wenn es um die genauen Voraussetzungen geht, sind Strukturermittlungsverfahren allerdings gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. Oder wie es Navid Kermani formuliert: „Das macht die Generalbundesanwaltschaft nicht einfach von selbst, schon aus Gründen der Kapazitäten. Das ist anstrengend, und das braucht Personal. Das heißt, es braucht einen politischen Willen.“ Für die bisherigen Strukturermittlungen wurden jeweils weitere Haushaltsmittel bewilligt, das wäre auch diesmal der entscheidende Schritt, sagt Kermani: „Das ist der einzige Weg, wie das Völkerrecht zur Geltung kommen kann.“

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