Erst am Wochenende hatten Union und SPD einen Kompromiss gefunden, der ihren monatelangen Konflikt über das geplante „Bundestariftreuegesetz“ lösen sollte. Dann aber ging es ganz schnell. Der Bundestag hat das umstrittene neue Regelwerk für Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU/CSU sowie SPD verabschiedet. Politisch ist dies vor allem ein Erfolg für die SPD und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die schon in der Zeit der Ampelkoalition dafür gekämpft hatten.
Dies sei ein „großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, lobte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi nach dem Bundestagsbeschluss. Es sei außerdem „ein Meilenstein für faire Löhne“. Hingegen rief der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA, Steffen Kampeter, den Bundesrat auf, dem „vermurksten Tariftreuegesetz die Zustimmung zu verweigern“. Die Bundesregierung „predige“ Bürokratierückbau, schaffe damit aber neue komplizierte Vorschriften, kritisierte er. „Wer glaubt da noch ernsthaft an die Sonntagsreden, die Erleichterungen versprechen?“
Mit dem Gesetz müssen sich Unternehmen, die etwa öffentliche Investitionen ausführen wollen, künftig auf einen Katalog von Lohn- und Arbeitsbedingungen verpflichten, den das Bundesarbeitsministerium durch Rechtsverordnung festlegt. Ableiten soll es diese Bedingungen dabei aus bestehenden Branchentarifverträgen, die es als „repräsentativ“ einstuft. Die Regierung hofft, damit mehr Betriebe zu einer Bindung an Tarifverträge zu bewegen. Ziel sei es, „das Tarifvertragssystem zu stabilisieren“, schrieb sie zur Begründung im Gesetzentwurf. Durch die neuen Vorschriften werde „originäre Tarifbindung geschützt und gefördert“.
Für welche Unternehmen sich die Bedingungen erschweren dürften
Letzteres ist unter anderem deswegen umstritten, weil es nur für solche Betriebe gilt, die sich an einen als „repräsentativ“ angesehenen Branchentarifvertrag der DGB-Gewerkschaften gebunden haben. Sie erfüllen automatisch die künftigen Vorgaben für öffentliche Aufträge des Bundes und sind damit auch davon befreit, deren Einhaltung mit anspruchsvollen Einzelnachweisen zu belegen. Anders ist es jedoch nicht nur bei Unternehmen, die keinen Tarifvertrag haben. Erschwerte Bedingungen gelten auch für jene, die einen Firmentarifvertrag haben oder einen anerkannten Branchentarifvertrag, der allerdings nicht als „repräsentativ“ gilt. Dieses Problem stellt sich nicht zuletzt für kirchliche Sozialdienste wie die Caritas, die zwar mit den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien für ihre mehr als 700.000 Mitarbeiter ein anerkanntes und umfassendes Regelwerk hat. Da es aber kein Tarifvertrag im Sinne des Gesetzes ist, erfüllt es nicht die Anforderungen des Gesetzes an eine „originäre Tarifbindung“.
Ähnlich verhält es sich für Unternehmen der Zeitarbeit, obwohl dort für den größten Teil der Beschäftigten ein zwischen dem Personaldienstleisterverband GVP und dem DGB ausgehandelter Branchentarifvertrag gilt. Auch dieser Tarifvertrag wird vom neuen Gesetz nicht als geeigneter Tarifvertrag für die Ausführung öffentlicher Aufträge anerkannt, wie GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter am Donnerstag betonte. Das Gesetz „diskriminiert die Tarifverträge der Zeitarbeit“, kritisierte er. Sobald das Ministerium eine Verordnung mit branchenbezogenen Vorgaben erlasse, müssten beteiligte Zeitarbeitsfirmen von ihrem eigenen Tarifvertrag abweichen und sich der Verordnung unterwerfen.
Das Bundeskabinett unter Leitung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schon im August 2025 zusammen mit dem umstrittenen Rentenpaket beschlossen. Die Unionsfraktion hatte aber kurz darauf unter anderem aufgrund der Mehrbelastungen auch für etliche tarifgebundene Betriebe Einwände erhoben, weshalb sich die parlamentarischen Beratungen verzögerten.
Gesetz rechtssicherer und unbürokratischer?
Nach langen Verhandlungen zwischen Union und SPD – teils auf der Ebene der Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD), teils unter den Fachpolitikern – erzielte die Koalition einen am Montag bekannt gewordenen Kompromiss, der das Gesetz „zumindest etwas rechtssicherer und unbürokratischer“ stellte, wie es der für seine Fraktion federführende CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers formulierte. Dieser soll vor allem Unternehmen mit abweichenden Tarifverträgen durch vereinfachte Zertifizierungen von sonst drohenden Einzelnachweispflichten entlasten.
In der Bundestagsdebatte lobte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt das Gesetz als Beitrag zur „Modernisierung des Landes“. Es verbinde öffentliche Investitionen „mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“. Oellers und andere Unionsabgeordnete bezweifelten hingegen, dass das erklärte Ziel erreicht werde, und begründeten ihre Zustimmung mit dem Koalitionsvertrag.