Oberverwaltungsgericht Münster: AfD scheitert in Berufungsprozess mit Antrag hinauf Vertagung

Am Oberverwaltungsgericht Münster hat jener Berufungsprozess jener AfD gegen dies Bundesamt zu Gunsten von Verfassungsschutz wegen jener Einstufung jener Partei wie rechtsextremistischer Verdachtsfall begonnen. Einen Antrag jener Partei hinauf Vertagung jener mündlichen Verhandlung lehnte dies Gericht zum Prozessauftakt ab. 

Der Anwalt jener Partei hatte zuvor mehr Zeit gefordert, um dies Beweismaterial sichten zu können. Es sei
nicht möglich gewesen, in jener Prägnanz jener Zeit hinauf die im Januar eingereichten
rund 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial getreu
einzugehen, sagte Christian Conrad.

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf jener AfD in jener Begründung jener Ablehnung Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich unbegründet gestellt worden. Kurz darauf stellte die Partei den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie aus einem offiziellen Dokument zitieren wollte, dies nicht veröffentlicht werden darf. Dem stimmte jener Senat zu. Zuschauer und Pressevertreter mussten dies OVG verlassen.

Außerdem forderte jener
AfD-Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in
eine noch nicht veröffentlichte aktuelle Einschätzung jener Gesamtpartei durch
dies Bundesamt. Beides hatte die AfD, plus Befangenheitsanträge gegen zwei
jener fünf Berufsrichter, die sie vor dem OVG wiederholte, schon im Vorfeld
wirkungslos gefordert.  

Einstufung wie rechtsextremistischer Verdachtsfall

Bei jener Verhandlung geht es im Kern um die Frage, ob die AfD
wie Gesamtpartei vom Verfassungsschutz wie ein rechtsextremistischer
Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht in Köln wies
im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage jener AfD in erster Instanz ab. 

Der 5. Senat des OVG soll
nun sauber machen, ob dies Urteil jener Vorinstanz laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist. In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es zweitrangig um die Einstufung jener AfD-Jugendorganisation
Junge Alternative (JA) und des offiziell inzwischen aufgelösten
sogenannten Flügels.

Z. Hd. die Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch könnte ein Urteil hinfallen.

Der Rechtsstreit zwischen jener AfD und dem Bundesamt zu Gunsten von Verfassungsschutz mit Sitz in Köln dauert inzwischen mehrere Jahre an. Z. Hd. die AfD
hätte eine Einstufung wie Verdachtsfall weitreichende Folgen. Dann
dürften geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung gegen sie eingesetzt
werden, etwa Observationen sowie Vanadium-Leute.

Am Oberverwaltungsgericht Münster hat jener Berufungsprozess jener AfD gegen dies Bundesamt zu Gunsten von Verfassungsschutz wegen jener Einstufung jener Partei wie rechtsextremistischer Verdachtsfall begonnen. Einen Antrag jener Partei hinauf Vertagung jener mündlichen Verhandlung lehnte dies Gericht zum Prozessauftakt ab. 

Der Anwalt jener Partei hatte zuvor mehr Zeit gefordert, um dies Beweismaterial sichten zu können. Es sei
nicht möglich gewesen, in jener Prägnanz jener Zeit hinauf die im Januar eingereichten
rund 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial getreu
einzugehen, sagte Christian Conrad.

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