Eine nicht-binäre Person wurde während eines Reha-Aufenthalts vom Schwimmen ausgeschlossen, weil sie ohne Badeoberteil teilnahm. Der Fall aus dem Jahr 2022 beschäftigt nun ein Gericht.
Bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik in Brandenburg wird eine Person, die sich selbst für nicht-binär erklärt, ohne Badeoberteil von einem Schwimmkurs ausgeschlossen. Der Fall aus dem Jahr 2022 löst einen aktuellen Rechtsstreit aus, der Neuland darstellt.
Yyuri Steffan aus Berlin fühlt sich keinem Geschlecht zugehörig. Dem Anwalt zufolge wurde Steffan in der Klinik als Frau wahrgenommen. Steffan sieht sich diskriminiert und ging vor Gericht. „Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden Charakter hat“, sagte Rechtsanwalt Georg Fähle. Mitpatienten in der Reha-Einrichtung im Kurort Bad Belzig südwestlich von Potsdam sollen sich über das Schwimmen „oben ohne“ beschwert haben.
„Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien Schwimmen teilgenommen“, sagte Yyuri Steffan der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. „Danach wurde ich für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen.“ Ein Arzt habe ihr die Entscheidung im Zuge seiner Visite mitgeteilt.
Steffans Anwalt argumentiert, es handele sich um Diskriminierung, weil die Person gezwungen worden sei, sich in der Klinik einer Geschlechtseinteilung zu unterwerfen. „Von außen ist ihr ein weibliches Geschlecht zugeschrieben“, sagte Fähle. Zudem sei eine Bedeckung des Oberkörpers verlangt worden. Steffans, zum Zeitpunkt des Klinikaufenthalts 33 Jahre alt, beantragt Schmerzensgeld – nach Angaben des Anwalts mindestens 2000 Euro.
Die Reha-Klinik „Hoher Fläming“ bedauert, dass sich die Person diskriminiert fühlt, und spricht zugleich von einer „Dilemma-Situation“. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse hätten zu allen Zeiten Verunsicherung hervorgerufen, hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sieht keine Hinweise auf wachsende Unsicherheit in Kliniken im Umgang mit Trans- und nicht-binären Menschen. In fast allen Häusern gebe es Leitfäden für einen sensiblen, respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang mit Patienten und Beschäftigten.
Am 17. April will das Amtsgericht in Brandenburg an der Havel seine Entscheidung verkünden. Entweder es gebe ein Urteil oder eine Beweisaufnahme, sagte Richter Matthias Thiele. Solche Rechtsstreitigkeiten kämen recht selten vor.
dpa/jra
Source: welt.de