Seit 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Darin steht auch, dass sich Männer im wehrpflichtigen Alter mehrmonatige Reisen von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen.
Für ein paar Monate die Welt erkunden: Davon träumen viele in Deutschland – ob nach der Schule, dem Uniabschluss oder später bei einem Sabbatical. Doch für Männer bis 45 könnte das nun schwieriger werden – und das liegt an einem Teil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.
Im Wehrpflichtgesetz (WPflG) heißt es nämlich unter Paragraf 3, Absatz 2: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.“ Die Regelung, von der theoretisch alle Männer im wehrpflichtigen Alter bis 45 Jahre betroffen sind, gab es zwar bislang auch schon – da galt sie aber nur im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“. Neu ist, dass sie jetzt auch in Friedenszeiten gilt.
Dürfen Männer längere Reisen nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr machen? Auf stern-Anfrage antwortet ein Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung. […] Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält.“ Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich also grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen.
Wehrdienst-Gesetz: Männer müssen längere Reisen beantragen
Doch gleichzeitig beruhigt der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Eine Reisegenehmigung sei immer dann zu erteilen, „wenn für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist.“ Heißt also: Solange kein Krisenfall absehbar ist, erlaubt die Bundeswehr solche längeren Reisen und Auslandsaufenthalte. Auch der DPA erklärte ein Sprecher: „Wir werden (…) durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“
Fest steht: Von dieser Neuregelung wissen die meisten Männer bisher wohl gar nichts. Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn bereits erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Beruhigend: Eine Strafe droht beim Vergessen des Fragens um Erlaubnis wohl nicht – die Regelung sei „nicht sanktioniert“, so der Sprecher des Verteidigungsministeriums.
Hinweis: Der Artikel wurde aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt.
Source: stern.de