Unternehmer sollen sich künftig selbst Fesseln anlegen können: keine Gewinnorientierung, keine Boni. Das Erwirtschaftete fließt zurück in das Unternehmen. So sieht es ein Konzept vor, mit dem Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und ihr Parteikollege Finanzminister Lars Klingbeil eine neue Rechtsform einführen wollen: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Dabei geht es um eine eigenständige Rechtsform, die einem nachhaltigen oder gemeinwohlorientierten Zweck dient und deren Vermögensbindung unumkehrbar ist. Dies soll ein externer Prüfverband überwachen, ähnlich wie das bei Genossenschaften schon der Fall ist.
Besonders Start-ups und Familienunternehmen mit Nachfolgeproblemen könnten davon profitieren, dass sie ihren Unternehmenszweck ausschließlich der Sache widmen, wie immer die auch aussehen soll. Dadurch solle verhindert werden, dass die Gewinninteressen der Beteiligten die Geschicke der Gesellschaft beeinträchtigten, heißt es in einem Konzept, das der F.A.Z. vorliegt. So soll die „langfristige Entwicklung des Unternehmens gestärkt werden“. Auch die Mitgliedschaft soll an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Sie soll weder frei übertragbar noch vererbbar sein.
Mittelständische Firmen „fiebern“ der neuen Rechtsform entgegen
„Wir begrüßen sehr, dass wir der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen nun einen so großen Schritt näher sind: Das Papier des Ministeriums stellt Klarheit in Sachen Vermögensbindung her, und auch eine einfache treuhändische Nachfolgeregelung wäre so endlich möglich“, betonte Till Wagner, Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum, die sich schon seit Jahren stark für die neue Unternehmensform einsetzt. Ganz entscheidend sei allerdings, dass die Rechtsform nicht nur auf bestimmte Zwecke – zum Beispiel gemeinwohlorientierte – festgeschrieben wird: „Denn viele Unternehmen zum Beispiel im Mittelstand, die die Rechtsform dringend brauchen und dieser Option schon so lange entgegenfiebern, wären dann möglicherweise außen vor.“
„Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ – das klingt nach einer produktiven Auflösung des befürchteten Konflikts zwischen profitorientiertem Unternehmertum und sozialer Verantwortung. Noch dazu löst das Gesellschaftsrecht wegen seiner bestechenden Nüchternheit selten leidenschaftliche Debatten aus. Doch das Konzept, obwohl es noch weit weg von einem fertigen Gesetzesentwurf ist, löst schon Kontroversen aus. Kritik in ungewohnter Schärfe kommt zum Beispiel von der Stiftung Marktwirtschaft. „Die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen ist so überflüssig wie ein Kropf – Deutschland braucht Innovation, Steuervereinfachung, bewegliche Unternehmer und Gestalter, nicht Stagnation, zusätzliche Komplexität, gebundenes bis totes Kapital und Verwalter“, urteilt ihr Vorstand Michael Eilfort.
Eine Idee mit Vorgeschichte
Die heftige Resonanz hat auch mit der Entstehungsgeschichte zu tun, die schon einige Jahre alt ist. Denn die Idee reicht zurück bis in die vorletzte Legislaturperiode, lange Zeit firmierte sie unter dem Begriff des „Verantwortungseigentums“, genauso heißt auch noch die Stiftung rund um den Unternehmer Armin Steuernagel, die dafür die Konzept- und Lobbyarbeit übernimmt. Doch schon kurze Zeit später wurde der Name schon wieder ausgetauscht, schließlich stieß er nicht zuletzt bei den Familienunternehmen auf Widerstand, die sich seit jeher als verantwortungsbewusste Unternehmer begriffen. Fortan wechselten die Initiatoren auf den nüchternen Begriff der Gesellschaft mit gebundenen Vermögen.
So stört sich auch Eilfort an den gefälligen Schlagworten wie „Verantwortungseigentum“, „institutionalisierte Langfristigkeit“ und „Nachhaltigkeit“. Diese nährten Illusionen – und setzten Unternehmen und Unternehmer herab, die schlicht profitabel sein wollten, Arbeitsplätze schüfen und Steuern zahlten. Denn „Verantwortungseigentümer“ sind seiner Einschätzung nach keine Unternehmer, die die volle Verantwortung tragen, die mit echtem Eigentum verbunden ist. Denn dazu gehört für ihn beides – volle persönliche Risikoübernahme, aber auch Gewinnchance. Die postulierte „Nachhaltigkeit“ bezieht sich nach seiner Einschätzung nur auf formale Fesseln. „Unternehmen in ‚Verantwortungseigentum‘ müssen keineswegs besonders gemeinwohlorientiert ausgerichtet sein, und genauso wenig ist der Bestand des Vermögens durch die Rechtsform gesichert“, argumentiert die Stiftung.
Nicht mehr als ein „romantischer Albtraum“?
Damit nicht genug, bezeichnet er die „GmgV“ als einen „romantischen Albtraum, der Deutschland am meisten von dem beschert, was es am wenigsten braucht: Fehlanreize, Steuervermeidung, Bürokratie und Erstarrung“. Dazu sollte man wissen, dass sich die Stiftung einer „Renaissance ordnungspolitischen Denkens in Deutschland und Europa“ verschrieben hat – geleitet von der Überzeugung, dass der Markt für die Gesellschaft mehr Freiheit und Wohlstand hervorbringen kann als staatliches Handeln.
Neben Semantik geht es den Kritikern auch um juristische Bedenken. Hubigs Vorgänger Marco Buschmann (FDP) hat sich ebenfalls an der neuen Gesellschaftsform versucht. Über ihn kursiert das Gerücht, er habe mit dem Laptop auf dem Schoß vom Sofa aus über eine Lösung gegrübelt, schließlich hat die Idee einer gemeinwohlorientierten Unternehmerschaft in der Hauptstadt viele Freunde – quer durch die Parteien. Den Befürwortern geht es stets darum, den Unternehmen flexible Lösungen an die Hand zu geben – jenseits schon bestehender Gesellschaftsformen wie Stiftungen, die nach strengen Vorgaben funktionieren.
Auch aus Sicht von Buschmann wogen die Bedenken schwer. Eine zentrale Frage war etwa, ob und wie künftige Generationen an den „asset lock“ gebunden werden könnten. Dabei seien nicht nur Aspekte des deutschen Gesellschaftsrechts, sondern auch des mittlerweile überwiegend europarechtlich geprägten Umwandlungsrechts und des Steuerrechts berührt, ebenso Fragen des Erb-, Familien- und des Insolvenzrechts mitzudenken, zählte das Ministerium damals auf. Die vorzeitige Auflösung der damaligen Ampelregierung vereitelte auch dieses Vorhaben.
In dem aktuellen Konzept heißt es nun, die neue Rechtsform soll „ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen ausgestaltet sein“, ähnlich wie bei Genossenschaften. Zudem soll eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung vorgesehen werden, die sich auf das dort angesammelte Vermögen bezieht. Für Carl-Für Philipp Sassenrath, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist entscheidend, dass die Ausgestaltung praxisnah und bürokratiearm erfolgt. „Nebenwirkungen, etwa in Form von Steuersparmodellen oder einer Benachteiligung bestehender Rechtsformen, sind zu vermeiden.“
Das Steuerrecht bleibt ein Knackpunkt
Die Bedenken bleiben: Trotz Erbersatzbesteuerung, die wie bei Familienstiftungen aussehen dürfte, befürchtet Eilfort Steuergestaltungen zulasten des Fiskus. So profitierten „Gesellschaften mit gebundenem Vermögen“ als auf Dauer angelegte „Kapitalsammelstellen“ von ewiger „Thesaurierung“, also der steuerlichen Begünstigung von im Unternehmen verbleibenden Gewinnen.
Zugleich seien verdeckte Ausschüttungen absehbar: „Was soll, bei ,grundsätzlichem Ausschüttungsverbot von Gewinnen‘, zum Beispiel eine ,angemessene Vergütung‘ sein – und wer soll das festlegen?“, fragt er. Bei der Erbschaftsteuer dürfte dagegen der Fiskus auf seine Kosten kommen. Wie bei Familienstiftungen, die Wohlhabende einrichten, um den Ehepartner, Kinder und weitere Nachkommen abzusichern, dürfte bei der „GmgV“ alle dreißig Jahre ein Erbfall simuliert werden.