Naturschutz: Umstrittenes EU-Renaturierungsgesetz tritt in Kraft

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen vorgenommen werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte. Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. „Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen“, teilte die Kommission mit. 

„Ich freue mich sehr“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. „Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig“, sagte die Grünenpolitikerin. Diese könne klimaschädliches CO₂ speichern. Gesunde Natur sei auch widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen, teilte das Bundesumweltministerium mit. Die EU-Kommission prüft diesen Plan dann. 

Greta Thunberg setzte sich für Verordnung ein

Umweltorganisationen wie der WWF und der Naturschutzbund Deutschland begrüßen das neue Gesetz. „In Deutschland liegt es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine Erfolgsstory zu machen“, sagte Kathrin Samson vom WWF.

Über das Gesetz hatte es heftigen Streit gegeben. Auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben einzusetzen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes.

Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Landwirtschaft. Letztlich wurde eine Passage aus dem ursprünglichen Text gestrichen, nach der Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen hätten vornehmen müssen.

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen vorgenommen werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte. Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. „Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen“, teilte die Kommission mit. 

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