Es fällt schwer, sich auch nur irgendeine Aktion von Donald Trump zu eigen zu machen. Das liegt an der schon pathologisch anmutenden Sprunghaftigkeit und, um es milde zu fassen, Skurrilität seiner Begründungen. Und das gilt selbst dann, wenn man nur auf das – vermeintlich positive – Ergebnis schaut. So ist es im Grunde gut, wenn die strategische Bedeutung Grönlands stärker in den Blickpunkt geraten ist und Europa an seine Pflichten und ureigenen Interessen erinnert wurde. Es ist auch gut, wenn Gewaltherrscher fallen, wie es der bisherigen Führungsriege des iranischen Regimes widerfahren ist.
Aber da Trump nicht davon ablässt, Grönland haben zu wollen, und andere, auch verbündete Staaten öffentlich als Beute ansieht, kratzt jede Zustimmung zu solchem Handeln an den eigenen Grundfesten. Oder im Fall Irans: Man kann mit einer Untergangsdrohung etwas erreichen, auch wenn noch unklar ist, was genau. Wenn aber die Drohung nicht im Ende eines Regimes, sondern im Tod einer Zivilisation besteht, dann kann das schon deshalb nicht „unser Krieg“ sein. Auch wenn die Haltbarkeit solcher Etiketten begrenzt ist: Man muss als zivilisiertes Land schon deutlich machen, unter welcher Flagge man sich an welchen Einsätzen beteiligt.
Das Recht auf Selbstverteidigung
Gleichwohl kann auch ein solcher Krieg zu unserem werden. Wenn deutsche Soldaten, egal wo auf der Welt, angegriffen werden, dann haben sie nicht nur das Recht, sich sofort gegen diesen Angriff zu wehren. Dann ist auch Deutschland angegriffen. Und wenn ein angegriffenes Land, auch wenn es zu Unrecht angegriffen wurde, NATO-Gebiet beschießt, dann ist das eine Angelegenheit des Bündnisses. Das löst zwar keinen Automatismus zur allseitigen Gegenwehr aus – aber damit ist gleichsam eine neue Lage entstanden.
Umgekehrt kann sich Deutschland auch aus fragwürdigen Aktionen heraushalten, ohne deswegen gleich alle Unterstützung aufzugeben. Das war schon zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung und Gerhard Schröders so. Deutschland, das den Golfkrieg mit harschen Worten ablehnte, ließ die amerikanischen Verbündeten über und von Deutschland aus starten. Das war ein Krieg, dem die ausdrückliche völkerrechtliche Ermächtigung durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates fehlte, der aber dem Sturz eines Diktators diente und mit einer Bedrohung begründet wurde.
Unser Krieg ist dagegen zweifellos der Verteidigungskrieg, den die Ukraine gegen das von einem Vernichtungswillen getragene Russland führt. Nicht nur, weil es sich um einen eindeutigen und in dieser Form in der jüngeren Vergangenheit einzigartigen Angriffskrieg handelt. Nicht nur, weil hier auch unsere Sicherheit betroffen ist und das aggressive Moskauer Regime von weiteren Angriffen abgeschreckt werden muss. Russlands Angriff hat schließlich eine lange Vorgeschichte, siehe nur den Einmarsch in Georgien und die Annexion der Krim. Vor allem aber wird Deutschland durch Russland längst auf mehr oder weniger hybride Weise auf seinem eigenen Territorium angegriffen.
Dagegen muss man sich wehren. Die angemessene Verteidigung gegen menschenverachtende Angriffe ist unter jedem Gesichtspunkt – theologisch, politisch, rechtlich – erlaubt und geboten. Dem Unrecht zu weichen, bedeutet mehr Unrecht.
Bei aller Freundschaft
Das ist eine gute Staatsräson. Und so muss das auch mit Blick auf Israel gesehen werden. Das permanent mit der Vernichtung bedrohte Land hat jederzeit das Recht, sich wirksam selbst zu verteidigen. Exzesse sind nicht einfach zu verhindern, wenn man sich gegen Angriffe verteidigen muss, die bewusst aus zivilen Gebieten heraus geführt werden. Dennoch müssen sie nach Möglichkeit vermieden werden. Genauso verbieten sich aber auch exzessive Genozid-Vorwürfe.
Ähnlich wie im Fall Trumps sind freilich Begründungen und Rhetorik, gepaart mit den Umständen, bisweilen geeignet, es auch wohlmeinenden Unterstützern im Existenzkampf schwer zu machen. Annexionen und das pauschale Planieren von zivilen Gegenden sind und bleiben unzivilisiert. Dafür darf Deutschland seine Hand nicht reichen. Eine reine Lehre für den Umgang mit fernen Interventionen kann es allerdings schon deshalb nicht geben, weil dann doch die genaue Kenntnis fehlt. Deshalb ist der Umgang mit öffentlichen Äußerungen so wichtig. Manches darf eben so nicht stehen bleiben.
Das kann auch – bei aller Freundschaft – innere Angelegenheiten eines Staates betreffen, wie den Umgang mit Gegnern. So kann tödliche Gewalt nötig sein, um Gewalt zu bekämpfen. Aber auch der ärgste Feind bleibt ein Mensch. Das muss sich im staatlichen Verhalten von Strafen bis zu Kriegshandlungen spiegeln. Für den Erhalt solcher Humanität lohnt es sich zu kämpfen.
Source: faz.net