In Hamburg genoss Christian Olearius großes Ansehen. Doch Cum-Ex-Verstrickungen ramponierten sein Image. Aufpolieren kann er das nicht mehr: Die Frage, ob er schuldig war, wird nie geklärt werden.
Trotz ungeklärter Schuldfrage zur Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Aktiendeals wird der Hamburger Bankier Christian Olearius möglicherweise noch kräftig zur Kasse gebeten. Das Bonner Landgericht hatte 2024 ein Strafverfahren gegen den damals 82-Jährigen eingestellt, weil Olearius gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr verhandlungsfähig sei.
Nun bestätigte der Bundesgerichtshof das damalige Einstellungsurteil. Damit ist klar, dass der Inhaber der Warburg-Bank wegen des Bonner Cum-Ex-Vorwurfs nie mehr auf einer Anklagebank Platz nehmen wird (Aktenzeichen 1StR97/25). In einem anderen Punkt gaben die Karlsruher Richter aber der Staatsanwaltschaft recht, die Revision eingelegt hatte.
Die Staatsanwaltschaft wollte 2024 ein sogenanntes Einziehungsverfahren einleiten, um rund 40 Millionen Euro an Taterträgen des Angeklagten einzutreiben. Bei so einem Einziehungsverfahren muss Olearius nicht mehr persönlich vor Ort sein – es klärt nur die Geldfrage, nicht aber die Schuldfrage.
Dem Antrag auf Einziehungsverfahren folgte das Bonner Landgericht damals nicht, was aus Sicht des Bundesgerichtshofs ein Fehler gewesen war. Der BGH wies nun eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts an, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Dann klärt sich, ob der heute 83-Jährige die rund 40 Millionen Euro zahlen muss.
Reaktion von Olearius-Anwalt Gauweiler
Der Verteidiger von Olearius, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, betonte, dass sein Mandant bezüglich der Vorwürfe als unschuldig gelte. Dabei bezog er sich auf die allgemeine Unschuldsvermutung, die für jeden Beschuldigten vor einer Verurteilung gilt. Mit Blick auf die mit dem Einziehungsverfahren beauftragte Strafkammer des Landgerichts Bonn sagte Gauweiler: „Diese wird feststellen, dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat.“ Außerdem könnten in dem Verfahren neue Beweise erhoben werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius im Zeitraum 2007 bis 2011 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein soll. In zwei Fällen soll es beim Versuch geblieben sein. Der BGH spricht in seiner Mitteilung jetzt von nicht gerechtfertigten Steuervorteilen von mehr als 161 Millionen Euro, die die Warburg-Bank in Cum-Ex-Geschäften erlangt habe. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren mehrfach seine Unschuld beteuert.
Verbindung zu Scholz
Bei Cum-Ex-Geschäften bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren – Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin- und hergeschoben. Der Staat hatte dabei keinen Überblick, ihm entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.
Olearius war als Inhaber der Warburg-Bank einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure. Aus Tagebucheinträgen von ihm ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, als dieser noch Hamburg Rathauschef gewesen war. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Danach ließ die Finanzbehörde eine Steuerforderung fallen. Dass ein Zusammenhang bestand zwischen den Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.
dpa
Source: stern.de