Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehreren großen Gastronomieketten Verstöße gegen die sogenannte Mehrwegangebotspflicht vorgeworfen. Burger King, Kentucky Fried Chicken (KFC), Nordsee und Vapiano setzten sich über die seit Januar 2023 gültige Pflicht hinweg, Gerichte zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anzubieten, teilte der Verein mit.
„Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernst nehmen“, sagte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Testbesuche hätten im November stattgefunden, insgesamt seien 15 Filialen besucht worden. In sieben von ihnen habe es Verstöße gegeben.
Umwelthilfe kündigt Klagen an
Mehrwegangebote würden zwar von den Ketten beworben, seien in der Praxis aber oft nicht vorhanden. „Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen“, sagte Metz. Besonders schlecht habe KFC abgeschnitten: „In keiner der getesteten Filialen wurde ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht“, teilte die DUH mit.
Gegen KFC, Nordsee und Burger King hat die Organisation nun rechtliche Schritte eingeleitet: „Falls die Unternehmen sich nicht durch Unterlassungserklärungen dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen und in Zukunft auszuschließen, wird die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen“, drohte der Verein. Die DUH verklagt regelmäßig Unternehmen wegen Verstößen beim Umweltschutz und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Jahren 13 Gerichtsverfahren gewonnen.
Keine Unterlassungserklärung fordert der Verein nur von Vapiano, da die Mehrwegoption dort zwar nicht fehle, aber schlecht umgesetzt sei: „Die Kette nutzt ein individuelles Mehrwegsystem und bepfandet die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro“, teilte die DUH mit. Das mache die Mehrwegoption unattraktiv. Die angebotenen wiederverwendbaren Boxen würden hingegen mit einem Pfand von 50 Cent „viel zu niedrig“ belegt, sodass es keinen Anreiz zur Rückgabe gebe.
Kunden sollen laut DUH besser informiert werden
Auch würden die Betriebe ihre Kunden nicht aktiv über die Mehrwegoptionen informieren, beklagt die DUH. Bei den 180 Testbesuchen innerhalb von zwei Jahren seien die Tester „kein einziges Mal“ vom Verkaufspersonal auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht worden. „So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt“, sagte die stellvertretende DUH-Leiterin im Bereich Kreislaufwirtschaft, Elena Schägg.
Schon Anfang 2023 hatte die DUH bei vielen Gastronomiebetrieben von Verstößen beim Mehrwegangebot berichtet. Der Branchenverband Dehoga hatte damals für Verständnis geworben: Grund für die „Umsetzungsdefizite“ seien neben der Krise im Gastronomiebereich „viele offene Fragen“ beim damals noch neuen Gesetz. „Bashing einer Branche und Klagen gegen einzelne Betriebe“ würden dabei nicht helfen.