Nach Schuldenschnitt: Bewährungs- und Geldstrafen in Sympatex-Affäre

Im ersten Prozess rund um die Betrugsvorwürfe beim Spezialtextilhersteller Sympatex hat eine Strafkammer des Landgerichts München I am Freitag die ersten Urteile gegen drei Angeklagte verkündet. Die Richter verurteilten Stefan Sanktjohanser, den ehemaligen Miteigentümer von Sympatex und früheren Mitinhaber der Unternehmensberatung Goetzpartners, wegen versuchten Betrugs in 261 Fällen sowie wegen Beihilfe zur Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung einer Geldstrafe.

Dabei berücksichtigte die Kammer einen früheren Strafbefehl gegen Sanktjohanser und rechnete auch die Zeit, die er im Jahr 2024 in Untersuchungshaft verbracht hatte, zu seinen Gunsten an.

Restrukturierer auf Anklagebank

Der ebenfalls angeklagte Restrukturierungsberater Frank Günther wurde wegen versuchten Betrugs in 261 Fällen sowie wegen Falschaussagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Auch in seinem Fall wurde die Untersuchungshaft angerechnet. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der dritte Angeklagte, ein Investmentmanager, wurde zu einer Geldstrafe von 660 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt.

Im Kern des Verfahrens ging es um den Schuldenschnitt einer Anleihe, bei dem Anleger von Sympatex im Jahr 2017 auf 90 Prozent ihres ursprünglichen Kapitals von 13 Millionen Euro verzichteten. Sympatex gehörte damals einer Holdinggesellschaft der beiden bekannten Unternehmensberater Stephan Goetz und Stephan Sanktjohanser.

Ermittlungen gegen prominente Berater

Mit hohem Aufwand ermittelte die Staatsanwaltschaft München von Herbst 2022 an gegen die beiden Miteigentümer sowie verschiedene Restrukturierungsberater von One Square Advisors (OSA), die den Schuldenschnitt begleitet hatten. Über Monate saßen Goetz, Sanktjohanser und Günther in Untersuchungshaft. Laut den Ermittlern soll der Schaden eine Million Euro betragen haben.

Den Urteilen ging eine Verständigung zwischen den Anklägern und der Verteidigung voraus. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Ursprünglich hatte die Strafkammer Termine bis ins kommende Jahr vorgesehen. Doch im Prozess zeichnete sich ab, dass die Richter der fünften Strafkammer trotz der Teilgeständnisse und einem Sachverständigengutachten ihre Zweifel an der Version der Anklage hatten, insbesondere was die Existenz des Schadens für die Anleger betraf.

Über die Zulassung einer zweiten Anklage im Sympatex-Fall hat eine andere Münchner Strafkammer noch nicht entschieden. In diesem Fall wirft die Staatsanwaltschaft München drei weiteren Angeklagten, darunter dem Sympatex-Miteigentümer Stephan Goetz, ebenfalls Betrug, versuchten Betrug, Untreue und Falschaussage vor. Goetz werde sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit.

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