„Movie2k“-Prozess: Illegales Streaming vor Gericht – Sachsen winken Milliarden

Am Dienstag hat vor dem Landgericht Leipzig einer der größten Strafprozesse rund um das illegale Streaming von aktuellen Kinofilmen begonnen. Vor einer Wirtschaftsstrafkammer müssen sich der 42 Jahre alte, mutmaßliche Kopf des einst populären Onlineportals „Movie2k.to“ und ein 39 Jahre alter Programmierer verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft beiden gewerbsmäßige Geldwäsche in vielen Fällen vor.

Zudem müssen die Strafrichter über die Einziehung von Vermögen entscheiden, das die Betreiber mit Werbeeinnahmen erzielten und in der Kryptowährung Bitcoin anlegten.

Kann Sachsen auf 2,64 Milliarden Euro hoffen?

Nach seiner Festnahme hatte der Hauptangeklagte den sächsischen Ermittlerinnen und Ermittlern freiwillig eine Wallet mit 50.000 Bitcoin übergeben. Im Fall einer gerichtlichen Anordnung könnte der Landeskasse des Freistaats mehr als 2,64 Milliarden Euro zufließen.

In den frühen 2010er Jahren war „Movie2k.to” eine der Internetseiten mit den höchsten Zugriffszahlen in Deutschland. Auf Druck der USA und der dortigen Filmindustrie wurde die ursprünglich mit der Länderkennung von Togo registrierte Seite wegen Urheberrechtsverletzungen zunächst vom Netz genommen, war aber schnell unter anderer Adresse erreichbar.

2013 wurde das Portal endgültig abgeschaltet. Es folgte eine jahrelange Fahndung nach den Hintermännern, an der auch das FBI und das Bundeskriminalamt beteiligt waren.

Vorwürfe wegen „Raubkopierens“ sind verjährt

Während einer der Programmierer im Jahr 2019 festgenommen werden konnte, war der mutmaßliche Haupttäter im Ausland untergetaucht. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls konnte er erst 2023 festgenommen und in sächsische Untersuchungshaft überstellt werden. Wie die F.A.Z. berichtet hat, warf man dem Angeklagten ursprünglich vor, urheberrechtlich geschützte Werke in rund 220.000 Fällen unerlaubt verwertet zu haben. Da diese Vorwürfe mittlerweile verjährt sind, sind sie nicht mehr Bestandteil des Strafverfahrens.

Dennoch spielten sie bei der Verlesung der Anklage in Leipzig eine Rolle, was gleich zu Beginn des Verfahrens zu Protesten der Verteidigung führte. Laut der Nachrichtenagentur dpa monierten die Anwälte, dass keine neue Anklage vorgelegt worden sei, nachdem die Wirtschaftsstrafkammer einige Teile in ihrem Eröffnungsbeschluss nicht zugelassen hatte.

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sind die verjährten Taten jedoch wichtig für den verbleibenden Vorwurf der Geldwäsche; der Straftatbestand setzt zwingend eine kriminelle Vortat voraus. Die Richter der Strafkammer wiesen den Einwand der Verteidigung zurück.

Notveräußerung von „Sachsenschatz“

Das Landgericht hatte im März 2023 einen Ko-Hauptbetreiber von „Movie2k“ wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Geldwäsche, Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die sich in der Wallet befindlichen Bitcoins wurden zwischenzeitlich verkauft. Der Erlös wird derzeit bei der Landesjustizkasse verwahrt.

Der „Bitcoin-Sachsenschatz“ und dessen Notveräußerung hatten 2024 eine politische Debatte im Landtag in Dresden ausgelöst. Ein Abgeordneter der Linken warf Hartmut Vorjohann (CDU), bis Dezember 2024 Finanzminister von Sachsen, einen rechtswidrigen Verkauf vor.

In einer Antwort auf die Kleine Anfrage wehrte sich das Ministerium im Januar 2025 gegen die Vorwürfe. Es verwies auf die Einhaltung der Normen der Strafprozessordnung. Zudem seien die Mittel aus der Notveräußerung der Bitcoins „zu keinem Zeitpunkt als Einnahme für den Haushalt“ verbucht worden.

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