Mit Corona ins Büro? Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

In Hessen müssen sich Corona-Infizierte seit vergangener Woche nicht mehr isolieren. Wegen der neuen Regelung ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen. Peter Wedde, emeritierter Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, hat sich einige Szenarien genauer angeschaut.

Marie Lisa Kehler

Stellvertretende Ressortleiterin des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Was beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer, der keinerlei Symptome hat, am Ort arbeiten möchte, der Arbeitgeber aber lieber auf eine Präsenzlösung verzichten würde? Wedde setzt in diesem Fall darauf, dass beide Parteien im Einvernehmen eine Lösung finden. Wenn nicht, gibt das Gesetz klare Regeln vor. „Wer daheim keine räumliche Möglichkeit hat oder von dort aus nicht arbeiten will oder kann, den kann ein Arbeitgeber nicht zwingen“, so Wedde.

Arbeitgeber, die nicht wollen, dass mit Corona infizierte Beschäftigte im Betrieb erscheinen und das mit der Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeiter begründen, können laut Wedde ein zeitlich befristetes Betretungsverbot aussprechen. Dann muss nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers aber das Gehalt weiter gezahlt werden. Schließlich habe der Beschäftigte ja signalisiert, arbeiten zu wollen.

Am Arbeitsplatz ausreichend Abstand

Auch Arbeitnehmer, die Sorge haben, sich bei einem infizierten Kollegen anzustecken, sollten sich über die Rechtslage informieren, bevor sie sich womöglich entscheiden, zu Hause zu bleiben. Denn wenn am Arbeitsplatz ausreichend Abstand eingehalten werden kann, „können sich andere Beschäftigte aus Angst vor Ansteckung im Regelfall nicht weigern, am Arbeitsplatz zu erscheinen“, sagt Wedde. Fest steht für den Arbeitsrechtler aber auch: „Beschäftigte, die von einem Arzt wegen der Infektion krankgeschrieben sind, dürfen nicht arbeiten.“ Daran habe sich der Arbeitgeber zu halten.

Das sei im Zuge von Homeoffice-Regelungen und der Möglichkeit des Mobilen Arbeitens zunehmend in Vergessenheit geraten. Manch ein Arbeitgeber hat laut Wedde gern hingenommen, dass auch krank geschriebene Personen weiter ihren Dienst zur Verfügung gestellt hätten .

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