Die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig hat sich auf eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Ebenfalls beschlossen wurde, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zunächst gestoppt wird.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den monatlichen Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 20025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Eigentlich sind die Länder dazu verpflichtet, sich eng an der Empfehlung der KEF zu orientieren. Das taten die Ministerpräsidenten dieses Mal nicht.
Der Beitrag liegt in der aktuellen Periode (2021-2024) bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen richtet sich der Beitrag nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Fahrzeugen.
Wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) bei X postete, konnten sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht auf die „verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags“ verständigen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten drei Tage lang in Leipzig beraten.
Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Hinter der KEF-Empfehlung steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Die Ministerpräsidenten müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.
Laut „SZ“ soll im Dezember noch einmal über die Rundfunkfinanzierung gesprochen werden. Dass es dabei zu einem Beschluss für eine zeitnahe Beitragserhöhung kommt, ist so gut wie ausgeschlossen. Jedoch könnte dann über eine Reform des Beitragsverfahrens gesprochen werden. Damit haben sich die Unionsländer mit ihrer Position durchgesetzt.
Bei der von Medienpolitikern in den Bundesländern erarbeiteten Reform sollen Strukturen geschaffen werden, damit die Öffentlich-Rechtlichen effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind etwa die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte und eine Beschränkung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF.
Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als „dringend erforderlich“.
„So, wie es derzeit läuft in Deutschland, geht es nicht weiter“
Am frühen Nachmittag äußerten sich Sachsens Ministerpräsident Kretschmer (CDU) sowie sein niedersächsischer Amtskollege Stephan Weil (SPD) und der rheinland-pfälzische Landesvater Alexander Schweitzer (SPD) in einer Pressekonferenz. Es seien lange und schwierige Gespräche gewesen, sagte Kretschmer, etwa beim Thema Migration habe man recht weit auseinander gelegen.
Auch sei Deutschland derzeit wieder der kranke Mann Europas, „das kann auf Dauer nicht so bleiben“. Man müsse aus der Rezession rauskommen. Dazu brauche es etwa eine starke Automobilwirtschaft, zudem brauche man solide Energiepreise. „So, wie es derzeit läuft in Deutschland, geht es nicht weiter.“
Zur ÖRR-Reform sagte Kretschmer: „Wir stehen zu dieser wichtigen Institution.“ Die Sender genössen „großes Vertrauen in der Bevölkerung“ und seien wichtig für die Demokratie. Schweitzer ergänzte später, man wolle hin zu mehr Klasse statt Masse. Und: „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Systemwechsel brauchen und ihn auch anstreben.“ Und weiter: „Wir werden zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.“ Man sei „nah an einer Lösung“ – das Ziel bleibe, im Dezember Fragen etwa zur Beitragshöhe zu klären.
Source: welt.de