Migrationspolitik: Deutschland hat 2025 weniger Menschen dies Aufenthaltsrecht entzogen

Die Zahl der Ausweisungsverfügungen ist zurückgegangen. Deutschland hat im vergangenen Jahr 8.232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Im Vorjahr 2024 waren es 9.277. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, wie die Rheinischen Post berichtet.

Am häufigsten ergingen Ausweisungsverfügungen demnach gegen Menschen aus Georgien (671), Albanien (661) und der Türkei (618). Diese drei Länder waren auch im Jahr zuvor die Hauptherkunftsländer, nur die Reihenfolge hat sich geändert. 2024 hatte Albanien die Liste mit 923 Ausweisungsverfügungen mit Abstand angeführt.

Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Abschiebung. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das kann etwa der Fall sein, wenn sie eine Straftat begangen haben. Die Betroffenen müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. 

Folgen sie der Verfügung nicht, können sie abgeschoben werden. Eine Abschiebung ist erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde.

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