Migration: Zypern wegen unrechtmäßiger Abschiebung von Geflüchteten verurteilt

Das EU-Land Zypern ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Abschiebung von zwei syrischen Geflüchteten ohne asylrechtliche Prüfung verurteilt worden. Das Land habe in dem zugrunde liegenden Fall gleich viermal gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte der EGMR. 

Durch die Rückführung in den Libanon habe Zypern „das Recht auf Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Recht auf Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und durch die Behandlung der Kläger durch die zypriotischen Behörden das Recht auf Verbot der Folter verletzt“, heißt es in dem Urteil.

Umgehend zurückgeschickt

Der entsprechende Fall betraf zwei Geflüchtete aus Idlib in Syrien. Diese waren 2016 wegen des Bürgerkrieges zunächst in den Libanon geflohen, wo sie in einem Flüchtlingslager unterkamen. 2020 wollten sie dann in einem Boot mithilfe von Schleusern nach Zypern übersetzen. Das Boot wurde jedoch abgefangen und die beiden Geflüchteten umgehend in den Libanon zurückgeschickt – „ohne ihre Asylanträge zu bearbeiten und ohne alle nach dem Flüchtlingsrecht erforderlichen Schritte zu unternehmen“, teilte das Gericht mit. Das sei nicht rechtmäßig gewesen. 

Zudem habe Zypern in seine Bewertung des Falls weder den im Libanon womöglich fehlenden Zugang zu einem wirksamen
Asylverfahren noch die
Lebensbedingungen der Asylsuchenden einfließen lassen. Außerdem habe Zypern
das Risiko einer möglichen zwangsweisen Rückführung nach Syrien außer
Acht gelassen, wo die beiden Geflüchteten Verfolgung ausgesetzt sein
könnten. Auch das sei nicht rechtmäßig gewesen.  

Tausende Euro Schadensersatz

Zypern muss den Geschädigten nun jeweils 22.000 Euro Schadensersatz
zahlen sowie für weitere entstandene Kosten in Höhe von 4.700 Euro
aufkommen.

In Zypern kommen regelmäßig sehr viele Flüchtende an. Einige kommen mit Schlauchbooten über das Meer, andere aus dem von der Türkei besetzten Norden der Insel. Laut EU-Statistik bekommt Zypern gemessen an der Bevölkerungsgröße seit Jahren die meisten Asylanträge pro Jahr im
Vergleich zu den anderen EU-Staaten gestellt.

Der
EGMR wurde 1959 in Strasbourg von den Mitgliedsstaaten des Europarats
errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention
von 1950 sicherzustellen.

Das EU-Land Zypern ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Abschiebung von zwei syrischen Geflüchteten ohne asylrechtliche Prüfung verurteilt worden. Das Land habe in dem zugrunde liegenden Fall gleich viermal gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte der EGMR. 

Durch die Rückführung in den Libanon habe Zypern „das Recht auf Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Recht auf Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und durch die Behandlung der Kläger durch die zypriotischen Behörden das Recht auf Verbot der Folter verletzt“, heißt es in dem Urteil.

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