Ein Gericht in Los Angeles hat Meta und Google verurteilt, weil sie nicht vor den Suchtgefahren ihrer Produkte gewarnt hatten. Es könnte der Auftakt für weitere Klagen sein.
Wer einmal zu scrollen beginnt, hört so schnell nicht mehr auf. Genau darum ging es in einem wegweisenden Prozess in Los Angeles: Eine 20-jährige Frau hatte Meta und Alphabet verklagt, weil sie nach eigenen Angaben in jungen Jahren durch das Design von Instagram und Youtube süchtig geworden war.
Die Geschworenen sprachen der Klägerin 4,2 Millionen Dollar von Meta und 1,8 Millionen Dollar von der Google-Mutter Alphabet zu. Sie sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen fahrlässig gehandelt und nicht vor den Gefahren gewarnt hatten. Der Anwalt der Klägerin wertete das Urteil als ein Signal an die ganze Branche, dass „die Zeit der Rechenschaft“ gekommen sei. Meta wies die Entscheidung zurück. Das Unternehmen prüfe rechtliche Schritte, teilte der Konzern mit. Alphabet plant derweil, in Berufung zu gehen, und argumentiert, Youtube zähle gar nicht zur Kategorie sozialer Medien.
Neue Form der Plattformhaftung
Laut Matthias Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung zeigt das US-Verfahren vor allem eines: „Geschworenengerichte sind zunehmend bereit, soziale Medien nicht nur politisch oder moralisch, sondern ganz konkret haftungsrechtlich für behauptete Sucht- und Gesundheitsschäden verantwortlich zu machen.“
Juristisch besonders relevant sei, dass hier eine neue Form der Plattformhaftung erprobt wurde. „Die Kläger argumentieren im Kern, die Plattformen seien so gestaltet, dass sie suchtähnliche Nutzung fördern“, so Kettemann. Entscheidend war demnach, dass sich die Klage auf das Design der Plattformen und nicht auf deren Inhalte konzentrierte – das habe es den Konzernen erschwert, eine Haftung abzuwehren.
Die Klägerseite versuchte zu belegen, dass Meta und Google gezielt junge Nutzer angesprochen und Gewinne über Sicherheit gestellt hätten. Meta führte die psychischen Probleme der Klägerin dagegen auf ihr familiäres Umfeld zurück. Youtube argumentierte, die Frau habe die Plattform nur wenig genutzt. Snap und Tiktok waren ursprünglich ebenfalls angeklagt, hatten sich jedoch vor Prozessbeginn mit der Klägerin geeinigt.
Die verhängten Strafen fallen für die beiden Unternehmen verhältnismäßig gering aus – Meta rechnet für das Jahr 2026 allein mit Investitionsausgaben zwischen 115 und 135 Milliarden Dollar, Alphabet plant im selben Zeitraum mit 175 bis 185 Milliarden Dollar. Und an der US-Börse schlossen die Aktien beider Konzerne am Tag der Entscheidung leicht im Plus, verloren allerdings nachbörslich und auch am Donnerstag. „Das eigentliche Risiko liegt jedoch in der Nachahmbarkeit der Klage“, erklärt der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren von der Universität Münster. „Wenn Gerichte grundsätzlich eine Haftung für ‚addiktives Design‘ anerkennen, könnten zahlreiche Einzel- und Sammelklagen folgen.“ Das würde die Prozesskosten deutlich erhöhen und für Unsicherheit sorgen – ähnlich wie bei früheren Produkthaftungswellen bei Tabak oder Opioiden.
„Man sollte das Urteil jedoch nicht überschätzen“, rät Medienforscher Kettemann. Das Los-Angeles-Verfahren sei nur eines von mehreren sogenannten Bellwether-Trials, also Musterverfahren, die Orientierung für viele weitere Klagen geben sollen. „Es ist deshalb ein wichtiger Datenpunkt, aber noch keine endgültige rechtliche Klärung. Andere Gerichte und andere Geschworene können zu anderen Ergebnissen kommen“, sagt er.
Der Prozess könnte sich durch Berufungen in die Länge ziehen. Laut Kettemann könnten die Techgiganten einwenden, dass soziale Medien keine klassischen „Produkte“ wie Tabak seien und Schäden oft auch in familiären, schulischen oder psychischen Belastungen lägen. Schutzmechanismen wie das First Amendment oder die Section 230 könnten daher falsch angewendet worden sein.
Für Kettemann liegt die Tragweite des Los-Angeles-Urteils vor allem in der Struktur: Hält diese Haftungslinie, gerät das Geschäftsmodell sozialer Medien insgesamt unter rechtlichen Druck. „Dann werden Plattformen ihre Kernangebote wohl umbauen müssen“, sagt er. Das könnte einzelnen Betroffenen helfen, hätte aber auch Nebenwirkungen für Nutzer, die soziale Medien für Information, Sichtbarkeit oder politische Teilhabe nutzen.
Für Europa seien die US-Urteile nicht eins zu eins übertragbar. „Unser Rechtssystem ist anders. Wir haben Gesetze, daher spielen Gerichte hier eine geringere Rolle“, erklärt Kettemann. Viele der Praktiken, die US-Gerichte nun für problematisch oder rechtswidrig halten, seien in Europa bereits durch den Digital Services Act verboten. „Deshalb kommt es vor allem darauf an, ihn konsequent umzusetzen.“
In den USA stehen Techkonzerne dagegen seit Jahren wegen der Sicherheit von Minderjährigen in der Kritik. Da der Kongress bislang keine umfassenden Regeln verabschiedet hat, verlagert sich der Konflikt zunehmend auf Gerichte und Bundesstaaten: Mindestens 20 Staaten haben im vergangenen Jahr Gesetze zur Nutzung sozialer Medien durch Kinder erlassen, in Kalifornien stehen im Sommer weitere große Prozesse an. Erst am Dienstag verurteilte eine Jury in New Mexico Meta in einem ähnlichen Verfahren wegen Gefährdung von Kindern.
Laut Rechtswissenschaftler Hoeren könnte sich durch die Gerichtsprozesse langfristig ein „kumulatives Risiko“ entwickeln: steigende Prozesskosten, Vergleichszahlungen, mögliche Sammelklagen und nötige Design-Anpassungen. In der Kombination könnten Margen und Wachstumsannahmen leiden. Die eigentliche Gefahr liegt also weniger in einzelnen Urteilen als in einer systematischen Verschiebung der Haftungsmaßstäbe.
Source: stern.de