Gut, dass der Bundeskanzler unsere Verbündeten nicht belehren will. Auch gut, wenn er versucht, sie zu verstehen. Gerade dann, wenn sich diese Verbündeten zum Teil gar nicht so viele Gedanken wie er über das Völkerrecht machen – was nicht heißen muss, dass sie es ignorieren. Merz sprach mit Blick auf den Irankrieg vom Dilemma, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen, die immer wieder versucht worden seien gegen ein Regime, das atomar aufrüste und das eigene Volk unterdrücke, „offensichtlich nichts zu bewirken ist“. Da ist etwas dran, auch wenn man nicht vergessen darf, dass Deutschland auch Akteur ist, also Handlungen und Entscheidungen vorantreiben und den Versuch unternehmen kann, Probleme im Rahmen des Völkerrechts zu lösen.
Die Grundlage des Zwei-plus-vier-Vertrages
Das vermisst man auch bei der Haltung des Kanzlers in der Atomfrage. Über eine eigene Bombe will Merz noch nicht einmal nachdenken – mit der Begründung, hier gehe Deutschlands vertraglicher Verzicht gleichsam über alles. Dabei kann man durchaus darüber sinnieren, ob der Angriffskrieg Russlands gegen einen europäischen Nachbarn nicht einen (legalen) Wegfall der Grundlage jener friedensvertraglichen Regelung von 1990 bedeutet.
Eine Bindung, die unter völlig anderen Umständen eingegangen wurde, sollte heute nicht existenzbedrohend wirken. Darüber muss man reden. Gern auch mit den Verbündeten.
Source: faz.net