Auch das Ostseebad Binz auf Rügen zählt zu den touristisch relevanten Orten in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Regeln zur Sonntagsöffnung an touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern sind laut einem Urteil unwirksam. Das könnte auch Auswirkungen für das Nachbarland Schleswig-Holstein haben.
An zu vielen Sonntagen und Orten sowie zu viele unterschiedliche Produkte – die Regeln zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern verletzen nach Auffassung des obersten Verwaltungsgerichts des Landes insgesamt zu stark die Sonntagsruhe. Die entsprechende Verordnung, die seit Februar vergangenen Jahres in Kraft ist, erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald für unwirksam. Ein Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi hatte damit Erfolg.
Mecklenburg-Vorpommern
Mehr Öffnungszeiten für Läden in Tourismusorten
Lange klagten Einzelhändler in MV über weniger Ladenöffnungszeiten als die Konkurrenz in den Nachbarländern. Jetzt ändert sich etwas.
Auswirkungen auch in Schleswig-Holstein?
Mit einer Duldung der dortigen Bäderregelung seitens Verdi könnte es in Zukunft vorbei sein. Es gibt sie seit 2013. Sie wurde bisher mehrfach verlängert, aktuell läuft sie bis zum 13. Dezember 2028. Bert Stach, Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord, sagte nach der Entscheidung, er könne sich „kaum vorstellen, dass hier eine weitere Duldung in irgendeiner Form möglich sein wird“.
Sonntagsöffnung
Gericht kippt Sonderregelung für Outlet-Stores in Zweibrücken
Seit Jahren schon läuft die Klage von Modehändler und BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost gegen die Sonderregelung zur Sonntagsöffnung im Zweibrücken Fashion Outlet. Geklagt hatte er exemplarisch gegen den dortigen Betty Barclay-Store. Jetzt hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Regelung gekippt.
Für Stach hat die Entscheidung dennoch Signalwirkung für ganz Deutschland. Es sei klar geworden, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt werden müsse. „Dass Menschen einen Anspruch auf einen freien Sonntag haben.“ Dieser sei dafür da, dass Familien funktionieren, Vereinsleben funktioniere. „Dass Freundschaften gepflegt werden. Dass unsere Gesellschaft zusammenhalten kann.“ Die früher in MV geltende Bäderregelung habe die Sonntagsöffnung zeitlich und örtlich deutlich enger beschränkt. Diese habe Verdi als Kompromiss mitgetragen.
Sonntagsöffnung in Plattenbauvierteln?
Während der mehrstündigen Verhandlung hatte das Gericht Zweifel an der Verordnung angedeutet. Der als Berichterstatter teilnehmende Richter David Gesche rechnete vor, dass nach der Regelung Läden an 36 von 52 Sonntagen und zusätzlich sechs Feiertagen öffnen dürfen. Das sei ein erheblicher Anteil. Laut dem Vorsitzenden Richter Martin Redeker sind durch die Auswahl der Orte etwa 23% der Bevölkerung im Land von den Sonderregelungen betroffen.
Gesche verwies zudem darauf, dass nach aktueller Regelung Läden etwa auch in Plattenbauvierteln in Stralsund oder Schwerin öffnen dürften, weil beide Städte Welterbestätten hätten und damit unter die Regelung fielen. Der Jurist meldete Zweifel an, ob etwa das Plattenbauviertel Großer Dreesch in Schwerin touristisch geprägt sei. Redeker sagte: „Wir sind da nicht so häufig, weil wir auch als Touristen da nicht sind.“
Smart Stores
Sonntagsöffnungen landen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die „Allianz für den freien Sonntag“ in Bayern klagt gegen das neue Ladenschlussgesetz des Freistaats und will nun auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erheben. Ein neues Grundsatzurteil zum Sonntagsschutz steht bevor.
Henrik Paape vom Schweriner Wirtschaftsministerium erkannte an, dass es sich bei derartigen Orten aus touristischer Sicht um Randbereiche handle. Allerdings könne man das touristische Aufkommen nicht je Straßenzug feststellen. „Wir brauchen irgendeine Bezugsgröße“, betonte er die juristische Herausforderung.
Vor Gericht wurden unter anderem die Kriterien diskutiert, anhand derer entschieden wird, welche Orte von der Regelung profitieren dürfen. Dabei geht es etwa um die Zahl der Übernachtungs- und/oder Tagesgäste oder auch um bestimmte touristisch attraktive Einrichtungen.
Warnung vor Scherbenhaufen
Roman Ringwald, der als Rechtsanwalt das Land MV vertritt, sagte, man brauche praktikable Lösungen. Ihm sei klar, dass nur der Bedarf des für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Tourismus allein nichts am gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe ändere.
Er hatte aber appelliert, den gesetzlichen Spielraum im Sinne des Landes zu nutzen. Sollte die vollständige Verordnung für unwirksam erklärt werden, würde dies für erhebliche Verunsicherung sorgen. Auch der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV), Lars Schwarz, hatte zuvor vor einem Scherbenhaufen gewarnt für den Fall, dass Verdi Erfolg hat.
Zeitweise ging es vor Gericht auch um die Möglichkeit, nur Teile der Verordnung für unwirksam zu erklären. Ringwald hatte darauf verwiesen, dass dies im Vergleich zu einer kompletten Verwerfung die Arbeit für die Landesregierung erheblich vereinfachen würde. Das Gericht verwarf die Option aber am Ende. Es handle sich um ein in sich geschlossenes System, begründete Redeker.