Der Wirtschaftsweise Martin Werding geht davon aus, dass die momentan gültige Regelung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. „Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung“, sagte der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum der Augsburger Allgemeinen. „Wenn wir höhere Erbschaften höher belasten, dann muss das für alle Vermögensarten gelten“, fügte er hinzu.
Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Verfahren zur Erbschaftsteuer anhängig. Das Gericht hat bereits 1995, 2006 und 2014 die damaligen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wurde daraufhin jeweils reformiert. Im aktuell wichtigsten Verfahren geht es um die Frage, ob die Bevorzugung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet.
Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte kürzlich ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Es sieht einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person vor, zusammengesetzt aus 900.000 Euro für Erbschaften von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Das selbstgenutzte Wohnhaus soll steuerfrei bleiben. Für Unternehmen ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro geplant, die Steuerzahlung soll auf 20 Jahre gestreckt werden können.
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