Martin Werding: Wirtschaftsweiser hält bisherige Erbschaftsteuer zum Besten von verfassungswidrig

Der Wirtschaftsweise Martin Werding geht davon aus, dass die momentan gültige Regelung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. „Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung“, sagte der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum der Augsburger Allgemeinen. „Wenn wir höhere Erbschaften höher belasten, dann muss das für alle Vermögensarten gelten“, fügte er hinzu.

Werding ist Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der 61-jährige Volkswirt hat unter
anderem für das Münchner ifo Institut gearbeitet.

Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Verfahren zur Erbschaftsteuer anhängig. Das Gericht hat bereits 1995, 2006 und 2014 die damaligen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wurde daraufhin jeweils reformiert. Im aktuell wichtigsten Verfahren geht es um die Frage, ob die Bevorzugung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet.

SPD-Fraktion folgt Vorschlägen des Sachverständigenrats

Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte in der vergangenen Woche ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Es sieht einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person vor, zusammengesetzt aus 900.000 Euro für Erbschaften von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Das selbst genutzte Wohnhaus soll steuerfrei bleiben. Für Unternehmen ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro geplant, die Steuerzahlung soll auf 20 Jahre gestreckt werden können.

Die SPD-Fraktion war mit ihrem Reformvorschlag in weiten Teilen einer Empfehlung des Sachverständigenrats gefolgt. In seinem Jahresgutachten 2025/2026 hatte dieser mehrheitlich eine Reform der Erbschaftsteuer empfohlen (PDF) und insbesondere beim „Umfang der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sowie bei der Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge“ einen Reformbedarf diagnostiziert. Dabei nannte auch der Sachverständigenrat einen möglichen Lebensfreibetrag von einer Million Euro sowie die Möglichkeit für Unternehmen, die Steuerlast über 20 Jahre zu strecken. 

Die Union und Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne ab. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Vorschläge als „leistungsfeindlich“. Nach geltendem Recht wird Betriebsvermögen bei Erbschaften weitgehend steuerfrei übertragen.

AlexanderBochumBundesregierungBundestagCSUEntwicklungErbschaftenErbschaftsteuerEuroFinanzenHoffmannifoMartinMillionRechtSachverständigenratSelbstSozialpolitikSPDUnionUnternehmenWirtschaftWirtschaftsverbände