Markus Braun: Früherer Wirecard-Chef muss in U-Haft bleiben

Es ist ein gewohntes Bild: Am Mittwochvormittag hat Markus Födisch, der Vorsitzende Richter der 4. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München, die Verhandlung im Wirecard-Prozess im Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim fortgesetzt. Kurz zuvor führten Justizbeamte Markus Braun, den ehemaligen Chef des im Jahr 2020 zahlungsunfähig gewordenen Dax-Konzerns, über einen Verbindungstunnel aus seiner Zelle zur Anklagebank. Er ist der einzige der drei Angeklagten im Strafverfahren um Milliardenbetrug und Bilanzfälschungen, der weiter in Untersuchungshaft sitzt – seit mehr als fünfeinhalb Jahren und rund 250 Verhandlungstagen in Stadelheim.

Seit Mittwoch ist amtlich, dass Braun bis zum Ende des Strafverfahrens – Richter Födisch hat weitere 22 Sitzungstage bis Ende Juni terminiert – mit hoher Wahrscheinlichkeit in Untersuchungshaft bleiben muss. Seine Anwälte sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zum wiederholten Male gescheitert. Mit dieser Beschwerde, die sich konkret gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom vergangenen Dezember richtete, wollte Braun das Ende seiner langjährigen Zeit in Untersuchungshaft erreichen – der ebenfalls angeklagte Oliver Bellenhaus, ehemals Statthalter von Wirecard in Dubai, konnte die Untersuchungshaft bereits im Februar 2024 verlassen.

Braun bleibt noch ein Gang nach Straßburg

Doch das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde mit Beschluss vom 29. Januar nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher auf Nachfrage der F.A.Z. mitteilte. Dabei sei von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, die Ablehnung nicht zu begründen. Deshalb sei die Entscheidung auch nicht veröffentlicht worden, hieß es weiter aus Karlsruhe. Somit bleibt dem gebürtigen Österreicher nur noch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden. Über den Vorgang berichtete zuerst der BR.

Damit bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom Dezember 2025. Die dortigen Richter lehnten die Haftbeschwerde Brauns unter anderem mit den Argumenten ab, er habe offenbar noch Vermögen vor dem Zugriff der Fahnder versteckt und könne sich, einmal auf freiem Fuß, absetzen. Zudem sei Braun der Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe, dringend verdächtig. In dem Beschluss gehen die OLG-Richter von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Angeklagten aus. Im Prozess hat Braun alle Vorwürfe zurückgewiesen und sieht sich als Opfer einer innerhalb der Wirecard-Gruppe operierenden Bande. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis.

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