Marine Le Pen vor Gericht: Starker Rechtsstaat, schwache Politik

Frankreichs Demokratie gibt in vieler Hinsicht ein lädiertes Bild ab. Die Staatsfinanzen sind aus dem Ruder gelaufen, eine fragile Minderheitsregierung ringt um Mehrheiten, und wichtige Entscheidungen werden vertagt. Angesichts der politischen Blockaden ist bemerkenswert, wie wenig die rechtsstaatlichen Abläufe davon betroffen sind.

Davon zeugt der gerade begonnene Berufungsprozess in Paris, in dem die Veruntreuungsvorwürfe gegen Marine Le Pen und zehn ihrer Parteifreunde neu geprüft werden. Nur knapp zehn Monate nach ihrer erstinstanzlichen Verurteilung erhält die dreimalige Präsidentschaftskandidatin die Gelegenheit, die Vorwürfe zu entkräften. Das ist ein starkes Signal, dem rechtsstaatlichen Instanzenweg zu vertrauen.

Tatsächlich steht für die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National (RN) viel auf dem Spiel. Sollten die vier Berufungsrichter sie abermals der Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe für schuldig befinden und ihr Strafmaß nicht abmildern, müsste sie auf eine vierte Präsidentschaftskandidatur verzichten.

Das wäre bitter für die 57 Jahre alte Rechtspopulistin, die seit 2011 die von ihrem Vater geerbte Partei als eine führende politische Kraft in Frankreich etabliert hat. Aber sie wäre bei Weitem nicht die Erste in der französischen Politik, deren Präsidentenhoffnung durch unlauteres Finanzgebaren begraben wird.

Le Pen zeigte keine Einsicht

Es sei an den rechtsbürgerlichen Premierminister Alain Juppé erinnert, der ein illegales System der Querfinanzierung zwischen Pariser Rathaus und seiner Partei verantwortet hatte. Auch ihm entzogen die Richter in einer Nebenstrafe das passive Wahlrecht, und er musste für seinen parteiinternen Konkurrenten Nicolas Sarkozy den Platz räumen. Das war damals genauso wenig ein richterlicher Coup gegen die Demokratie wie heute.

Es ist berechtigt, die Frage der Verhältnismäßigkeit der erstinstanzlichen Strafe aufzuwerfen. Auch die Berufungsrichter werden abwägen müssen, ob die Schwere der Straftat einen Eingriff in den demokratischen Prozess rechtfertigt. Nun ist es aber nicht so, dass die Richter in erster Instanz sich angemaßt hätten, eigenmächtig die Wahlmöglichkeiten der Franzosen einzuschränken, indem sie über den vorübergehenden Ausschluss Le Pens entschieden.

Die Richter begründeten den sofort wirksamen Entzug des passiven Wahlrechts mit der Wiederholungsgefahr, da Le Pen keinerlei Einsicht zeigte, dass sie einen Rechtsbruch begangen hatte. Es sei deshalb nicht auszuschließen, dass sie auch in Zukunft die Interessen ihrer Partei über jene der demokratischen Institutionen stelle, hieß es im Urteil. Zum Auftakt des Berufungsprozesses änderte Le Pen ihre Verteidigungsstrategie erheblich und bekundete, sie habe nicht die Absicht gehabt, das Europaparlament zu betrügen.

In einer polarisierten Gesellschaft wie der französischen nehmen Angriffe auf die Justiz zu. Immer häufiger erhalten Richter Morddrohungen und müssen unter Personenschutz gestellt werden. Es ist zutiefst verstörend, dass sich Nicolas Sarkozy, ein ehemaliger Präsident, an der Richterschelte beteiligt. Auch deshalb kommt dem Berufungsprozess besondere Bedeutung zu. Er sollte vorführen, dass am Ende der Rechtsstaat siegt.

Source: faz.net