Wegen des Postens eines manipulierten Videos mit Gewaltfantasien gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern Besuch von der Polizei bekommen. Beamte hätten am Mittwoch die Wohnung des 34-Jährigen im Bereich Parchim durchsucht, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) von Mecklenburg-Vorpommern. Der Mann habe ein Video gepostet, „in dem Friedrich Merz mit Gewehren erschossen wird“.
Außerdem habe er in verschiedenen sozialen Netzwerken Bilder veröffentlicht, die volksverhetzend seien beziehungsweise verbotene Symbolik extremistischer Art enthielten. „Wir haben ein Laptop und ein Handy beschlagnahmt.“
Die Durchsuchung fand laut Sprecher im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen sogenannte Hasspostings statt. Laut Bundeskriminalamt (BKA) gingen Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch in allen 16 Bundesländern gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet vor. Grundlage waren demnach rund 140 Ermittlungsverfahren.
Die Ermittlungen richten sich nach den Angaben auf alle Bereiche der politisch motivierten Kriminalität. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle beziehen sie sich auf das rechte Spektrum, aber es geht auch um linke und vereinzelt um religiöse und ausländische Ideologien. Als festgestellte mutmaßliche Straftaten nannte das BKA etwa Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Belohnung und Billigung von Straftaten sowie Beleidigungen.
Bürger sollten strafbare Inhalte im Netz anzeigen – ihre Verbreitung könne „Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein“, betonte die Polizeibehörde in Wiesbaden. Das BKA betreibt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Es gibt noch andere derartige Meldestellen in Deutschland.
Vorwurf der Volksverhetzung
In Mecklenburg-Vorpommern gab es neben der Durchsuchung bei Parchim drei weitere Fälle mit mehreren Beschuldigten. Zwar waren fünf Vernehmungen geplant, sie fanden jedoch nicht statt, da die Verdächtigen absagten oder nicht erschienen.
Gegen den 34-Jährigen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wird laut LKA wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Die politische Motivation war demnach bislang nicht klar erkennbar, weshalb diese unter sonstiger Zuordnung laufe.
In den übrigen drei Fällen gehe es um den Vorwurf der Volksverhetzung beziehungsweise des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auch hier werde einer der Fälle mit Blick auf die politische Motivation unter Sonstiges geführt. Die übrigen zwei Fälle entfielen auf eine mutmaßlich rechte politische Motivation.
Source: welt.de