Lohnpolitik: Ist die Erhöhung des Mindestlohns ungültig?

Politisch lief fast alles erwartungsgemäß: Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die „Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ beschlossen. Sie dient dazu, dem Ende Juni von den Sozialpartnervertretern in der Mindestlohnkommission gefassten Erhöhungsbeschluss umzusetzen. Die Lohnuntergrenze soll damit von bisher 12,82 Euro je Stunde auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 steigen. Ein juristischer Fachaufsatz, der das Verfahren der aktuellen Anpassungsrunde un­tersucht, kommt nun aber zu einem brisanten Ergebnis.

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