Im Streit um die Berichterstattung über einen Austausch zwischen dem ehemaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Porsche-Chef Oliver Blume hat das Verwaltungsgericht Berlin der Organisation Abgeordnetenwatch recht gegeben. Wie ein Sprecher mitteilte, gab das Gericht einer Klage der Organisation auf Herausgabe von SMS zwischen Lindner und Blume statt.
Die Klägerin habe Anspruch auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz, weil es sich bei den SMS um Umweltinformationen handle, befand die Kammer. Der Minister und der Porsche-Vorstandsvorsitzende sind aus Sicht des Gerichts lediglich in ihrer beruflichen Rolle betroffen, daher trete ihr Interesse am Schutz ihrer personenbezogenen Daten zurück. Demgegenüber überwiege das Interesse der Öffentlichkeit daran, Inhalt und Art der Kommunikation zu erfahren, die möglicherweise Rückschlüsse auf etwaige Nähe-Verhältnisse zwischen Regierenden und Dritten zum Thema E-Fuels ermögliche.
In den SMS sollen sich Lindner und Blume im Juli 2022 über ein Verbot von Verbrennermotoren ausgetauscht haben. Das ZDF-Satiremagazin Die Anstalt berichtete kurze Zeit später, Blume habe bei einer Betriebsversammlung gesagt, dass Porsche „sehr großen Anteil“ daran gehabt habe, dass eine weitere Nutzung von synthetisch hergestellten E-Fuels für Verbrennungsmotoren in den Koalitionsvertrag eingeflossen sei. Lindner habe ihn dabei „fast stündlich auf dem Laufenden gehalten“. Porsche teilte daraufhin mit, die Wortwahl habe „nicht den Tatsachen“ entsprochen. „Der Austausch hat so nicht stattgefunden, und es gab keine Einflussnahme.“
Antrag auf Berufung möglich
Abgeordnetenwatch begrüßte das Urteil zur Herausgabe der SMS. Dies sei ein Meilenstein in Sachen Transparenz, teilte die Organisation mit. „Erstmals erfährt die Öffentlichkeit nun aus erster Hand, wie ein Minister mit einem Lobbyisten per SMS kommuniziert hat.“ Sobald der Organisation die Nachrichten vorlägen, würden sie veröffentlicht.
Das Urteil fiel nach mündlicher Verhandlung. Dagegen kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.