Lieferkettengesetz: EU-Rechtsausschuss will Lieferkettengesetz erleichtern

Europäische
Unternehmen sollen beim Lieferkettengesetz in Zukunft weniger strenge Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Der Rechtsausschuss
des EU-Parlaments stimmte mit 17 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen für
eine Abschwächung des Gesetzes.

Die Regeln sollen demnach nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitende und
einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich
waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro
vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die dagegen verstoßen, nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden können.

Bevor die
Änderungen verbindlich werden, muss noch ein finaler Kompromiss mit den EU-Staaten
ausgehandelt werden. 

Das europäische
Lieferkettengesetz war im vergangenen Jahr beschlossen worden, damit Unternehmen zur
Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

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