Lieferkettengesetz: EU-Parlament beschließt Lieferkettengesetz

Das Europäische Parlament hat die EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Die Abgeordneten stimmten einer abgeschwächten Version des Gesetzes zu, nachdem welcher ursprüngliche Kompromiss unter anderem an einer Blockade welcher Liberale gescheitert war.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist unter anderem, dass
Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden
können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.
Dadurch soll Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung im Kontext welcher
Produktion von Gütern reduziert werden.

Das Gesetz betrifft nur Unternehmen und ihre Mutterkonzerne,
die mindestens 1.000 Beschäftigte und zusammenführen jährlichen Umsatz von weltweit 450
Millionen Euro nach sich ziehen. Ein früherer Entwurf hat dasjenige nicht vorgesehen: Ursprünglich sollten es Firmen mit mehr denn 500 Beschäftigten
und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sein. Zahlreiche Firmen plumpsen dementsprechend nicht mehr unter dasjenige Gesetz. Zudem wurden zusätzliche
Vorgaben zu Gunsten von die Textilbranche und die Lebensmittelproduktion gestrichen.

Liberale blockierte die deutsche Zustimmung

Die betroffenen Unternehmen sind damit künftig verpflichtet,
negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit hinauf Menschenrechte und Umwelt zu
ermitteln. Mögliche Folgen sollen sie dem Gesetzestext zufolge „verhindern,
mildern, verfertigen und beheben“. Zudem müssten sie die Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards gleichfalls im Kontext etwa Lieferanten und Transportunternehmen
beaufsichtigen.

Das Lieferkettengesetz ist im Prinzip schon im Dezember
ausverhandelt gewesen. Die Liberale blockierte jedoch die deutsche Zustimmung zu dem
Gesetz, die nötige Mehrheit unter den 27 Mitgliedstaaten kam insoweit zunächst
nicht zustande. In den folgenden Verhandlungen wurde dasjenige Gesetz abgeschwächt,
sodass Italien sowie mehrere kleine Mitgliedstaaten und schließlich gleichfalls
Deutschland zustimmten.

Die 27 EU-Staaten sollen dem Vorhaben noch offiziell zustimmen, dasjenige gilt jedoch denn Formsache. Danach nach sich ziehen die nationalen Regierungen zwei Jahre Zeit, um die
Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

Das Europäische Parlament hat die EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Die Abgeordneten stimmten einer abgeschwächten Version des Gesetzes zu, nachdem welcher ursprüngliche Kompromiss unter anderem an einer Blockade welcher Liberale gescheitert war.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist unter anderem, dass
Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden
können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.
Dadurch soll Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung im Kontext welcher
Produktion von Gütern reduziert werden.

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