Die Richter haben gesprochen: Die Rechtsextremistin Marine Le Pen darf fünf Jahre lang für kein Amt kandidieren, und damit auch nicht für die Präsidentschaftswahl 2027. Wird Jordan Bardella diese Rolle übernehmen?
Marine Le Pen wurde zu zwei Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Foto: Alain Jocard/AFP/Getty Images
Die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen darf 2027 nicht mehr für das Präsidentenamt kandidieren: Das Gericht hat sie der Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments in großem Stil für schuldig befunden und ihr die Kandidatur für ein öffentliches Amt mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Entscheidung ist ein politisches Erdbeben in Frankreich. Le Penn, die Vorsitzende der rechtsextremen, einwanderungsfeindlichen Partei Rassemblement National, hatte gehofft, eine vierte Kampagne für das Präsidentenamt zu starten.
Noch vor dem Urteilsspruch sagte Le Pen, ein sofortiges Verbot der Kandidatur käme einem „politischen Todesurteil“ gleich, die Richter hätten „die Macht über Leben und Tod unserer Bewegung“. Sie wird wohl sofort Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Richter verhängten gegen Le Pen ein fünfjähriges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, mit dem Zusatz, dass es sofort in Kraft tritt. Es tritt auch dann sofort in Kraft, wenn sie in Berufung geht.
Strafe für Marine Le Pen: Zwei Jahre Haft und 100.000 Euro Geldstrafe
Le Pen, die das Gericht verließ, bevor die Anhörung beendet war, wurde ebenfalls zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie muss allerdings zwei Jahre lang eine Fußfessel tragen und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Weder die Gefängnisstrafe noch die Geldstrafe werden vollstreckt, solange ihre Berufungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind.
Le Pen und 24 Parteimitglieder, darunter neun ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre 12 parlamentarischen Assistenten, wurden für schuldig befunden, über viele Jahre hinweg Gelder des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben, indem sie Gelder, die für Assistenten des Europäischen Parlaments vorgesehen waren, stattdessen für die Bezahlung von Parteimitarbeitern in Frankreich verwendet haben.
Die sogenannte Scheinbeschäftigung betraf Verträge mit parlamentarischen Assistenten zwischen 2004 und 2016 und war in seinem Umfang und seiner Dauer beispiellos, wodurch dem europäischen Steuerzahler 4,5 Millionen Euro entgangen sind. Die vom Europäischen Parlament bezahlten Assistenten müssen direkt im Straßburger Parlament arbeiten, was nun nach Ansicht der Richter nicht der Fall war.
Wer wird der Nachfolger von Le Pen?
Le Pen kann ihr derzeitiges Amt als Abgeordnete des französischen Parlaments für Pas-de-Calais behalten, darf aber für die Dauer ihres Verbots, für ein Amt zu kandidieren, bei künftigen Parlamentswahlen nicht mehr antreten.
Le Pen hat bereits dreimal für das französische Präsidentenamt kandidiert und es zweimal in die Stichwahl gegen Emmanuel Macron geschafft. Ihre Partei Rassemblement National wurde nach den vorgezogenen Parlamentswahlen 2024 die größte Partei im Parlament. Le Pen ging, wie auch Beobachter, davon aus, dass sie mit ihrem Programm gegen die Einwanderung die größten Chancen auf den Sieg im Élysée-Parlament im Jahr 2027 haben könnte.
In ihrer Rede zum Prozess im vergangenen Monat erklärte Le Pen, sie sei unschuldig: „Ich habe absolut nicht das Gefühl, auch nur die kleinste Unregelmäßigkeit oder die kleinste illegale Handlung begangen zu haben.“
Die Partei wird nun entscheiden müssen, wer ihren Platz im nächsten französischen Präsidentschaftsrennen einnehmen wird. Jordan Bardella, 29, der junge Parteivorsitzende und Mitglied des Europäischen Parlaments, ist bei den Wählern beliebt, gilt aber als unerfahren.