Oswald Tröndle hat gerade die Kühe versorgt. Der Stall und sein Bauernhaus stehen in Oberweschnegg-Höchenschwand, einem kleinen Weiler im Südschwarzwald. Nun sitzt er am gemütlichen Frühstückstisch, doch die Stimmung ist angespannt. „Ich habe mit vielen Berufskollegen, die ich noch von der Schule kenne, mitgelitten. Sie haben Flächen verloren, und jetzt gibt es kaum noch eine Zukunft für sie“, sagt der Bauer, der den elterlichen Hof übernommen hat und nun mit rund 100 Kühen Bio-Heumilch produziert.
Für das Problem, das Tröndle meint und mit dem er als Vorsitzender des Waldshuter Kreisbauernverbands seit Jahren konfrontiert ist, hat sich ganz im Süden Baden-Württembergs der Begriff der Schweizer Landnahme etabliert. Der steht für Schweizer Landwirte, die deutschen Bauern die Felder vor der Nase wegkaufen, was diese in Existenznot bringt.
Einer der Gründe für den Konflikt ist ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 1958. Dieses erlaubt den Landwirten beider Länder, in einem jeweils zehn Kilometer breiten Grenzstreifen Ackerland zu kaufen, zu pachten und von ihrem heimischen Hof aus zu bewirtschaften. Das Getreide, den Mais oder die Zuckerrüben dürfen sie dann zollfrei in ihr jeweiliges Heimatland einführen. Dies sollte seinerzeit eine pragmatische Lösung dafür sein, um den grenzüberschreitenden Anbau, der sich schon vor dem Krieg etabliert hatte, fortzuführen.
8000 Fußballfelder für Schweizer Bauern
Heute profitieren von dieser Regelung freilich fast ausschließlich Schweizer Bauern. Sie pachten oder kaufen zu vergleichsweise geringen Preisen Ackerland in Deutschland, etwa von kleineren Höfen, die ihren Betrieb aufgeben. Ihre Produkte können sie zu den höheren Preisen in der Schweiz verkaufen. Ein solches Vorgehen ist ihren deutschen Kollegen durch Zollhürden verwehrt.
Nach Angaben des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums beläuft sich die Fläche, die Schweizer Bauern jenseits der Grenze bewirtschaften, auf 5750 Hektar. Das sind rund 8000 Standard-Fußballfelder. Besonders betroffen ist der Kreis Waldshut, vor allem die Gemarkung Stühlingen. Der Bauernverband schätzt, dass dort bereits mehr als die Hälfte des Ackerlandes in schweizerischem Besitz ist.
„Stühlingen ist der absolute Brennpunkt der Thematik, und das zentrale Problem ist die Wettbewerbsverzerrung aufgrund des ungleichen Marktzugangs“, sagt Sabine Hartmann-Müller. Die Abgeordnete im baden-württembergischen Landtag kämpft schon seit Jahren gegen die Benachteiligung von Oswald Tröndles Kollegen. „Die Schweizer Landwirte haben einfach eine wirtschaftlich viel stärkere Position infolge der höheren Erzeugerpreise in der Schweiz. Und mit den so erwirtschafteten Mitteln treten sie als Käufer und Pächter von deutschen Äckern auf und zahlen deutlich höhere Preise“, erläutert die CDU-Politikerin. „Die deutschen Bauern können nicht mithalten, verlieren Flächen und geraten in Existenznot.“
Oswald Tröndle erzählt von einem Kollegen, der seinen Hof modernisiert hat, einen neuen Stall gebaut hat, aber kein Futter mehr für seine Tiere auf den Felder rund um seinen Hof anbauen konnte, weil die Flächen nach und nach an die eidgenössischen Bauern gegangen seien. „Für die Schweizer ist das hier sehr attraktiv, günstiges Land – und drüben Preise, die um zwei Drittel über unseren liegen“, erzählt Tröndle. Das Handy steckt in der Brusttasche seines rot-blau-karierten Hemdes. Wenn er in seinem badischen Dialekt, den man ganz im Süden des Südwestens spricht, Preis sagt, klingt das wie „Pries“, und die Leute sind die „Lüt“.
„Da ist niemand, der das unterbindet“
„Es wäre einfach gerecht, wenn wir denselben Zugang zum Schweizer Markt, die gleichen Marktbedingungen hätten“, sagt Tröndle. Und noch etwas ärgert ihn. Mehr und mehr beginnen vor allem größere Schweizer Betriebe auch Höfe in Deutschland zu kaufen, um für die Bewirtschaftung der deutschen Felder nicht immer von der Schweiz über die Grenze kommen zu müssen. „Da ist niemand, der das unterbindet“, wettert Tröndle. „In diesem Fall müssen die Betriebe wie deutsche Höfe behandelt werden“, fordert er. Vor allem aber, und da flucht Tröndle badisch, geht es allen „am Arsch danabe“, dass sich viele Schweizer nicht an die Regeln beim Düngen und beim Pflanzenschutz halten.
Das bestreiten die Kollegen jenseits der Grenze vehement. Dort, im schweizerischen Kanton Schaffhausen, geht Christian Müller durch den Mittelgang seines Stalls, verfolgt von den neugierigen Blicken einer großen Horde Mastbullen. Der Landwirt tritt aus dem Hinterausgang hinaus in das Morgenlicht und zeigt auf den Wald, der sich gut hundert Meter entfernt einen Hügel hochzieht. „Direkt dahinter ist schon die Grenze zu Deutschland“, sagt er. Diese Grenze überquert der 52-Jährige sehr oft. Denn da drüben in Deutschland beackert er eine Reihe von Ländereien. Wann diese Landnahme der Schweizer auf deutschem Boden begann, weiß er nicht mehr ganz genau. Wohl schon im Jahr 1920, vermutet er. „Selbst während der beiden Weltkriege durfte unsere Familie die deutschen Flächen bewirtschaften.“
Müller war 34 Jahre alt, als er von seinem Vater den Unterbuck-Hof in Thayngen übernahm. Auf rund hundert Hektar baut sein Betrieb Kartoffeln, Zwiebeln, Mais und Getreide an. Rund die Hälfte der Flächen liegt in Baden-Württemberg. Er hat sie teilweise gekauft, teilweise gepachtet. Die Roherzeugnisse aus dem Anbau in Deutschland transportiert er zollfrei in die Schweiz, wo er nicht zuletzt dank der stark protektionistischen Agrarpolitik sehr viel höhere Preise erzielen kann.
Mit diesem Vorgehen ist Müller nicht allein. Im baden-württembergischen Grenzgebiet zwischen Lörrach und Konstanz beackern rund 300 Schweizer Bauern deutschen Boden. Und sie profitieren nicht nur von billigem Land und hohen Schweizer Preisen, sondern auch davon, dass sie Schlepper und Wagen, Häcksler und Dünger in Deutschland frei von Mehrwertsteuer kaufen können. Obendrein haben sie Anspruch auf Fördergelder der Europäischen Union, obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist.
„Wir sind dort nicht fremd“
Müller, der auch als Präsident des Schaffhauser Bauernverbands agiert, ärgert sich dennoch über Schlagzeilen in der Presse, in denen Schweizer Landwirte pauschal als „Schnäppchen-Jäger“ und „Schnäppli-Bauern“ bezeichnet und des „Landraubs“ bezichtigt werden. Beim Gespräch auf seinem Hof bestreitet er energisch, dass Schweizer Bauern stets deutlich mehr Pacht zahlten und höhere Kaufpreise böten als die deutschen Kollegen. So etwas komme höchstens in Einzelfällen vor. Häufig bekomme man Ackerflächen aufgrund guter persönlicher Beziehungen innerhalb der Grenzregion. „Wir sind dort nicht fremd. Das wird in der Diskussion oft vergessen. Zwischen der Schweiz und Deutschland mag eine Grenze verlaufen. Aber die Menschen, die hier wie dort wohnen, leben zusammen und verstehen einander sehr gut“, sagt Müller.
Als Beleg für die enge Verbundenheit führt Müller an, dass Schweizer ihre deutschen Freunde und Deutsche ihre Schweizer Freunde zu Trauzeugen und Patenonkeln machten. „Die Kinder aus unseren deutschen Nachbarorten Schlatt, Ebringen oder Büßlingen kommen zum Baden nach Thayngen, weil es bei ihnen kein Schwimmbad gibt. Das war schon immer so.“ Auch Müller und seine Familie haben Freunde auf der anderen Seite der Grenze. „Ganz ehrlich: Mir liegt die Beziehung zu unseren deutschen Nachbarn sehr am Herzen.“ Diese Beziehungen reichten viel weiter zurück als die vergiftete Debatte um den Grenzlandanbau.
Zugleich zeigt Müller Verständnis für jene deutschen Landwirte, die im Bieterkampf um Anbauflächen den Kürzeren ziehen und sich darüber beschweren: „Es ist ja klar, dass Unmut entsteht, wenn ein Schweizer Landwirt einem das Nachbargrundstück vor der Nase weg kauft. Da will ich auch nichts beschönigen. Das wäre im umgekehrten Fall genauso.“ Müller betont, dass es in der Zehn-Kilometer-Zone hinter der Grenze auch Gebiete gebe, in denen kein einziger Schweizer Landwirt präsent sei, weil die deutschen Betriebe dort schon immer sehr stark gewesen seien.
Brüsseler Fördergelder für Schweizer Bauern
Eine Kombination aus milliardenschweren Direktzahlungen von der Bundesregierung in Bern sowie marktschützenden Agrarzöllen und Importrestriktionen sorgt dafür, dass rund die Hälfte des Einkommens der Schweizer Bauern vom Staat kommt. Jene Landwirte, die Anbauflächen in Deutschland haben, erhalten zusätzlich auch noch Fördergelder aus Brüssel, obwohl sie ihre Erzeugnisse ausschließlich in der Schweiz verkaufen. Darauf angesprochen, muss Müller lachen: „Da müssen Sie in Brüssel fragen, warum das so ist.“ Das EU-Fördersystem ist grundsätzlich an die bewirtschaftete Fläche gebunden und nicht an die Staatsangehörigkeit des Bewirtschafters.
Das Land Baden-Württemberg hat mehrere Anläufe genommen, um die Situation der betroffenen Bauern zu verändern. Zum einen beschränkt das sogenannte Agrarstrukturverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2009 den Kaufpreis für Agrarflächen auf 120 Prozent des ortsüblichen Preises, was an der Situation an der deutsch-schweizerischen Grenze nichts geändert hat: Noch immer zahlen Schweizer Landwirte den drei- oder vierfachen Preis, den ihre deutschen Konkurrenten bieten. Das baden-württembergischen Landwirtschaftsministerin verweist darauf, dass es „sich letztlich um privatwirtschaftliche Verträge handelt, die der Vertragsfreiheit unterliegen“.
Zum anderen sollte das Gesetz es ermöglichen, Pacht- und Kaufverträge mit Schweizer Landwirten ganz zu untersagen, sofern diese ihre Erzeugnisse zollfrei in ihre Heimat ausführen. Doch dagegen klagte ein Schweizer Bauer erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied 2011, dass die sogenannte Wettbewerbsverzerrungsklausel gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstoße. „Das EuGH-Urteil hat zu einer Explosion geführt. Es war ein riesiger Booster für den Erwerb der Flächen auf deutscher Seite durch Schweizer Landwirte“, sagt die Abgeordnete Hartmann-Müller. „Unsere Bauern können einfach nicht mehr mithalten.“
Was bei der CDU-Politikerin emotional klingt, hört sich beim Stuttgarter Ministerium sehr nüchtern an. „Die Schweizer Landwirte haben durch die gegebene Rechtslage rein faktisch eine wirtschaftlich stärkere Position“, sagt ein Sprecher der F.A.Z. Eine Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz könne nur auf Bundesebene und mit Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat erfolgen. Zudem verhandele die Europäische Union zurzeit mit der Schweiz über eine Aktualisierung des Landwirtschaftsabkommens, um einen besseren Marktzugang zu erreichen.
Auf der Grünen Woche in Berlin hat Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) auch mit dem Schweizer Wirtschaftsminister Guy Parmelin über die Schweizer Landnahme gesprochen und ausgemacht, dass sich die zuständigen Behörden diesseits und jenseits der Grenze einmal „zu den in der Praxis vorkommenden Sachverhalten“ austauschen sollen. Dabei hatte Hauk vor vielen Jahren versprochen, das Problem zu lösen, so erinnert sich jedenfalls Oswald Tröndle. „Als ganz junger Kerle stand er mal bei uns auf einem Häcksler, das war die Bühne bei einer Podiumsdiskussion. Wir werden einen Weg finden, das hat er geseit“, erzählt Tröndle und fällt wieder in seinen badischen Dialekt. „Aber die Belange der Landwirtschaft sind ja oft Nebensache.“ Und die Felder der Gemarkung Stühlingen weit weg von den Entscheidern in Berlin und Brüssel.