Lahav Shapira muss an diesem Montag gleich an zwei Gerichtsterminen teilnehmen, doch er kann sich nicht aufteilen. Also pendelt er zwischen den beiden Standorten des Amtsgerichts Moabit hin und her. Um halb zehn startet die Revisionsverhandlung im Prozess gegen seinen früheren Kommilitonen Mustafa A., der ihn vor einer Bar in Berlin-Mitte so brutal zusammenschlug, dass er froh sein konnte, überlebt zu haben. Kurz darauf beginnt die Abschlussverhandlung im Prozess gegen die Freie Universität Berlin (FU), den er selbst angestrengt hat.
Shapira, Lehramtsstudent an der FU, wirft der Universität vor, jüdische Hochschulmitglieder seit dem Massaker vom 7. Oktober 2023 nicht ausreichend gegen antisemitische Anfeindungen geschützt zu haben. Die erste Verhandlungsrunde endete für ihn mit einem Teilerfolg. Die Hochschule musste dem Gericht nachweisen, was sie gegen antisemitische Agitation auf dem Campus getan hat, die in den vergangenen Jahren immer wieder hohe Wellen schlug.
Die Kette der Ereignisse beginnt am 14. Dezember 2023 mit einer Hörsaalbesetzung an der FU durch propalästinensische Aktivisten, die später auf Anweisung des Hochschulpräsidiums von der Polizei geräumt wird. Shapira versucht in den Hörsaal einzudringen, woran ihn ein Aktivist hindert. Also beginnt er vor dem Hörsaal Plakate abzureißen, die in seinen Augen antisemitisch sind. Eines davon hat die vom Verfassungsschutz beobachtete linksextreme Gruppe Young Struggle aufgehängt, die das Massaker vom 7. Oktober als Befreiungstag feiert. Die abgerissenen Plakate, die im ersten Urteil als antisemitischer Unrat bezeichnet werden, sind später der Auslöser für die Prügelei mit Mustafa A. vor einer Kneipe in Berlin-Mitte – weit weg von der FU.
Äußerlich stehen die beiden Prozesse in keinem Zusammenhang. Was kann das Hochschulpräsidium für eine Schlägerei in der Innenstadt? Lahav Shapira ist jedoch davon überzeugt, dass die Untätigkeit der FU im Kampf gegen den Antisemitismus die Gewalttat vorbereitet hat. Mit dieser Meinung scheint er nicht allein zu stehen. „Die FU ist innerhalb der jüdischen Gemeinschaft zu einem Symbol dafür geworden, wie Antisemitismus geduldet und unterstützt wird“, sagt Ron Dekel, Präsident der Jüdischen Studierendenunion. Es sei heute unmöglich, den Campus zu betreten, ohne Antisemitismus zu begegnen, von antisemitischen Plakaten über Hamas-Dreiecke bis zu judenfeindlichen Schmierereien auf den Toiletten. Besonders in geisteswissenschaftlichen Seminaren werde systematisch versucht, alle Themen in einer Israel diskreditierenden Weise auf den Nahostkonflikt hinzudrehen. Manche jüdischen Studenten suchten Lehrveranstaltungen nicht mehr nach Interesse, sondern nach Sicherheitsaspekten aus.
Aufruf zur Intifada
Die Argumente von Shapiras Verteidigern in der Verhandlung gehen in dieselbe Richtung. Sie werfen der FU vor, ein antisemitisches Klima zu dulden, das sich negativ auf das Studium auswirke. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universitäten ausdrücklich zu Verhinderung und Abbau von Diskriminierungen. Doch das Präsidium sei untätig geblieben. Die Anwälte halten dem neu beauftragte Ansprechpersonen zu Antisemitismus, Antidiskriminierungskonzepte, Gesprächsräume und einen neuen Verhaltenskodex entgegen. Man habe das Mögliche getan. Was nützten die Konzepte, wenn in der Praxis nichts aus ihnen folge, gibt Shapiras Verteidiger zurück.
Die konkreten Streitpunkte werden in der Verhandlung nicht mehr erörtert. Lahav Shapira hat der Hochschulleitung vorgeworfen, antisemitische Schmierereien nur schleppend entfernt zu haben. Man sei schneller geworden, erklärt diese auf Nachfrage dieser Zeitung. Die Jüdische Studierendenunion kritisiert, die Hochschulleitung habe unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit immer wieder einseitig besetzte Propagandaveranstaltungen zugelassen. Im Juli 2025 darf etwa ein Workshop an der Universität zur Globalisierung der Intifada aufrufen. Die Hochschulleitung distanziert sich von der Veranstaltung, sieht aber keine Möglichkeit, diese zu verbieten. „Wie kann auf dem FU-Campus eine akademische Anleitung zur Tötung von Juden geduldet werden“, fragt Ron Dekel. Die durch antisemitische Äußerungen aufgefallene UN-Sonderbeauftragte Francesca Albanese habe an der FU auftreten dürfen, an der LMU München habe sie dies nicht gedurft. Einem Mitglied der FU-Antidiskriminierungsstelle wird von jüdischen Studenten vorgeworfen, zum akademischen Boykott Israels aufgerufen zu haben. Die Universitätsleitung erklärt, die betreffende Person sei in Kenntnis dieser Aussagen satzungsgemäß gewählt worden, was für sie offenbar einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gleicht. Ron Dekel sieht in der Antidiskriminierungsstelle dagegen einen zentralen Treiber der antisemitischen Grundstimmung an der FU.
Streit in der Chatgruppe
Während sich die Richter im Prozess gegen die FU zur Urteilsfindung zurückziehen, läuft im anderen Gerichtssaal die Revisionsverhandlung im Prozess gegen Mustafa A. weiter. Der deutsche Staatsbürger mit palästinensischen Wurzeln wurde im vergangenen zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit antisemitischem Motiv verurteilt. Sein Anwalt will eine Minderung des Strafmaßes bewirken. Er bestreitet den antisemitischen Tathintergrund. Mustafa A., ein versierter Kickboxer, trat dem am Boden liegenden Shapira vor einer Berliner Kneipe so hart auf den Kopf, dass das Knirschen nach Zeugenaussagen noch Meter entfernt zu hören war. Shapira erlitt mehrere Knochenbrüche und eine Hirnblutung. Sein Bild aus dem Krankenhaus mit geschwollenem Gesicht, den Mittelfinger ausgestreckt, ging durch die Medien. Seither besucht er den Campus nur noch mit Personenschutz. Die FU hat Mustafa A. nach der Tat Hausverbot erteilt und Shapira einen Brief geschrieben, den Shapira gefühllos fand.
Mustafa A., der sich als Bildungsaufsteiger aus einer vielköpfigen Familie darstellt, studiert heute nicht mehr an der FU. Er habe sich exmatrikuliert, weil er nach dem ersten Prozess für sich keine Zukunft an der Universität mehr gesehen habe, sagt er vor Gericht. Heute arbeite er im Vertrieb. Sein Anwalt erklärt seinen Gewaltausbruch mit einem Gefühl von Frust und Verzweiflung angesichts einer verbreiteten Gleichgültigkeit in Deutschland über die Zerstörung des Gaza-Streifen. Sein Mandant sei schockiert über die Tat und habe sich einer Gewalttherapie unterzogen. Ein Vergleichsangebot mit Schmerzensgeld nahm Lahav Shapira nicht an, weil ihm das Eingeständnis des antisemitischen Motivs fehlte.
Auch die Schlägerei hat eine Vorgeschichte. Mustafa A. und Shapira kannten sich aus einer Chat-Gruppe von Lehramtsstudenten, die Shapira moderierte. Nach dem 7. Oktober entfernte er dort mehrere Mitglieder, die antisemitische Klischees verbreiteten, etwa von einer angeblichen jüdischen Weltverschwörung. Die Verbannten bildeten daraufhin eine eigene Gruppe, die Shapira Gewalt androhte. Mustafa A. beschwerte sich über Shapiras Eingriffe, schrieb aber selbst keine antisemitischen Posts. Er wirft Shapira selbstherrliches und provozierendes Verhalten vor. Lange wird in der Verhandlung darüber gestritten, ob die abgerissenen Plakate antisemitischen Charakter haben und ob Mustafa A. davon wusste. Außerdem geht es um die Quelle des Videos, das Shapira als „Judenhurensohn“ bezeichnet, und das in Mustafa A.s Wohnung gefunden wurde. Der Staatsanwalt plädiert auf zwei Jahre und elf Monate Haft. Ein Urteil ergeht an diesem Tag noch nicht.
Shapira kommt aus einer Familie mit einer langen Leidensgeschichte. Sein Großvater trainierte die israelischen Leichtathleten bei den Olympischen Spielen 1972 in München und wurde dort von palästinensischen Terroristen umgebracht. Er war der einzige Holocaust-Überlebende seiner Familie. Auch in seiner Kindheit in Sachsen-Anhalt wurde Lahav Shapira für sein Jüdischsein angegriffen, damals von Rechtsextremen. Er will kein Opfer sein. Er will sich wehren. Der Prozess gegen die Freie Universität, sagt er, soll Signalwirkung haben. Hochschulen sollen sich beim Schutz von Juden nicht auf unverbindliche Absichtserklärungen herausreden dürfen, sie dürfen verfassungswidrigen Veranstaltungen keinen Raum bieten.
Ob die FU dies getan hat, wird in der Verhandlung am Ende nicht geklärt. Das Gericht weist die Klage ab, weil es meint, dass aus dem Berliner Hochschulgesetz keine konkreten, subjektiv einklagbaren Schutzpflichten hervorgehen. Es misst der verhandelten Frage aber allgemeine Bedeutung zu und lässt deshalb Berufung zu. Vorerst lässt sich daraus schließen, dass Antidiskriminierungsklauseln in Gesetzen und Hochschulleitbildern zu wenig bis nichts verpflichten. Sie sind verzichtbare Worthülsen. Hochschulen können nicht auf konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus verpflichtet werden, zumindest bis zum Urteil in einem möglichen Berufungsprozess. Lahav Shapira hat noch nicht entschieden, ob er den juristischen Kampf gegen seine Hochschule weiterführen wird.
Source: faz.net