Lachgasverbot: Bundestag verbietet Handel mit großen Lachgaskartuschen und GBL

Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.o.-Tropfen hat der Bundestag weitreichende Beschlüsse gefasst. Das Parlament stimmte in der Nacht zum Freitag für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen umfasst, die als K.o.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind deren Handel und Herstellung künftig verboten. Die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt.

Zum besseren Schutz und zur Eindämmung der Verfügbarkeit der Substanzen stimmte der Bundestag für ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private Verbraucher.

Lachgaskartuschen mit bis zu
8,4 Gramm Füllmenge sollen auf dem Markt bleiben können; sie dienen etwa zum
Aufschäumen von Schlagsahne. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn solcher Kartuschen erworben werden dürfen. 

Bundesgesundheitsministerin warnt vor bleibenden Schäden

„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden – könnten die Folge sein. Der Sucht-und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) äußerte sich zu K.o.-Tropfen ähnlich – diese seien ein „Mittel gezielter chemischer Gewalt“.

Distickstoffmonoxid – also Lachgas – wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland bislang legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei laut Expertinnen und Experten oft unterschätzt. Die Folgen sind Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.

Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) – die sogenannten K.o.-Tropfen – sind psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.

Gesetz könnte im April in Kraft treten

Die Bundesregierung hatte das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht. Nach der ersten Lesung im Bundestag fand Mitte Oktober eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, in der Expertinnen und Experten auch mehr Prävention und Aufklärung forderten und vor den schweren gesundheitlichen Risiken des Missbrauchs warnten.

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, der sich am 19. Dezember damit befassen könnte. Nach einer Übergangsfrist könnte es dann im April 2026 in Kraft treten.

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