Es ist ein Verbot mit Signalwirkung: Seit diesem Sonntag ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bundesweit verboten. Verkäufer an Kiosken, wo die „Party“-Droge bisher unbeschränkt abgegeben wurde, müssen sich nun zumindest einen Altersnachweis zeigen lassen.
Noch wichtiger ist aber, dass der Verkauf der kleinen bunten Kartuschen auch im Online-Handel und an Automaten verboten wird. Das Signal bedeutet: Aller Aufklärung zum Trotz ist hier eine gefährliche Substanz zu einer Normalität geworden, der man mit Appellen an die Vernunft nicht beikommt. Jetzt werden Konsequenzen gezogen.
Denn der Eindruck von Harmlosigkeit, den der Name des Gases erweckt, aber eben auch die bisherige leichte Verfügbarkeit, stehen in keinem Verhältnis zum gesundheitlichen Schaden, den es verursachen kann. Das Lachgas, wissenschaftlich Distickstoffmonoxid (N₂O), kann beim Konsum zu Kälteverbrennungen und Lungenverletzungen führen. Vor allem verursacht es einen kurzzeitigen starken Sauerstoffmangel im Gehirn. Der führt oft dazu, dass Konsumenten schwindlig wird oder sie bewusstlos werden – auf Parties eine verbreitete Gaudi.
Langfristig können Taubheitsgefühle in Händen und Füßen bleiben. Konzentration und Merkfähigkeit können leiden. Auch zu tödlichen Unfällen kam es mutmaßlich schon: Erst im Januar wurde in Frankfurt ein Autofahrer angeklagt, der unter Lachgaseinfluss zwei Brüder auf einem E-Scooter überfahren haben soll.
Zum Lachen ist da also nichts. Trotzdem versprechen Online-Händler „Spaß und Genuss“, einen „einzigartigen Geschmack“ und „einfache Befüllung“; die dafür notwendigen Luftballons liefern sie per „Lachtaxi“ gleich mit (was den Hinweis, das Gas dürfe nur zur Herstellung von Sahneprodukten verwendet werden, endgültig unglaubwürdig macht).
Nun muss beobachtet werden, ob das Signal auch wirkt und nicht, wie oft beim Alkohol, durch Käufer über 18 Jahren und im Internet umgangen wird. Falls es sich so erweist, muss man enger kontrollieren – oder die Substanz gleich ganz verbieten.
Source: faz.net