Arbeitsgericht Frankfurt, Kammer 14, ein Mittwoch im März. Der erste Fall am Morgen: ein Lagerist, der sich gegen seine Kündigung wehrt. Er hat einen Anwalt dabei, am Tisch daneben sitzt eine Juristin des Logistikunternehmens Schenker AG, seines früheren Arbeitgebers. Sie trägt vor, wie häufig der Kläger krank war.
2022: neun Tage.
2023: 27 Tage.
2024: 123 Tage.
Am 29. August 2025 waren es schon 112 Tage, als ihm das Unternehmen kündigte. Zu Recht? Darüber soll jetzt die Kammer entscheiden, ein Vorsitzender, zwei Ehrenamtler. Oder auch nicht. Die meisten Verfahren am Arbeitsgericht enden mit einem Vergleich.